Der Postmindestlohn entpuppt sich für die Große Koalition als Bumerang. Schien das zwischen Union und SPD strittige Thema mit der Aufnahme ins Entsendegesetz vom Tisch, ist es nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zur Verordnung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zurück auf der Tagesordnung. In einer von der FDP und Die Linke beantragten Aktuellen Stunde am 12. März wurden die Differenzen der Koalitionspartner sichtbar. "Die Koalition ist tief gespalten beim Mindestlohn", konstatierte die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium, Franz Thönnes (SPD), sagte, das Urteil werde sich nicht auf die geplante Ausweitung des Entsendegesetzes und die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes auswirken. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), machte hingegen deutlich, der Richterspruch dürfe nicht ignoriert werden. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich L. Kolb forderte, die beanstandete Verordnung außer Kraft zu setzen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, verlangte von der SPD die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.
Das Gericht hatte die Anwendung des Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen für rechtswidrig erklärt. Es gab den Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post statt. Das Ministerium legte gegen das Urteil Berufung ein.