Eine bessere Behandlung von Bundeswehrsoldaten, die aufgrund ihrer Erfahrungen in Auslandseinsätzen an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, fordern die Linksfraktion und die FDP-Fraktion. So müsste die Zahl der Behandlungsplätze an den gestiegenen Bedarf angepasst werden. Der Bundestag dabattierte am 13. März in erster Lesung über die inhaltlich ähnlichen Anträge der Linken ( 16/8383) und der Liberalen ( 16/7176).
Die Prüfung eines Verbotes des Vereins "Collegium Humanum" sowie des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreiten des Holocaust Verfolgten" fordert ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/8497), der am 13. März in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Angesichts der volksverhetzenden Aktivitäten der Vereine, heißt es, sollte das zuständige Landesministerium in seinen Bemühungen, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, unterstützt werden. Bestehe die Möglichkeit eines Verbotes nach dem Vereinsgesetz, sollte dieses auch ausgesprochen werden.
Die Linke verlangt eine strikte Trennung polizeilicher und militärischer Zuständigkeiten und lehnt deshalb eine Ausweitung der Inlandseinsätze der Bundeswehr kategorisch ab. In einem Antrag ( 16/6036), der am 13. März im Bundestag diskutiert wurde, kritisiert die Fraktion, die Bundesregierung suche nach Vorwänden, um derartige Einsätze zu rechtfertigen. Im Inland werde die Sicherheit aber von der Polizei gewährleistet. Immer wieder in der deutschen Geschichte habe das Militär polizeiliche Aufgaben wahrgenommen, "um demokratiefeindliche Ziele zu befördern". Als Reaktion darauf sei die strikte Trennung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten im Grundgesetz festgeschrieben worden.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages soll der Charta der Vielfalt beitreten. Dies fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag ( 16/8502), den der Bundestag am 13. März an den Ältestenrat überwiesen hat. Die Charta ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen, so die Fraktionen. Unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung sollen alle Mitarbeiter in einem Umfeld arbeiten können, dass frei von Vorurteilen ist. Unschiedliche Fähigkeiten würden den Unternehmen und Verwaltungen Chancen eröffnen für Innovation und kreative Lösungen. Vielfalt sei ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor, heißt es weiter. Im Rahmen der Charta solle eine Unternehmenskultur gepflegt werden, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt sei.
Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, den Arbeitsagenturen wieder zu erlauben, zehn Prozent ihrer Eingliederungsmittel in eigener Regie für regional verankerte Ansätze zu vergeben. Die Koalitionsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen stimmten am 13. März gegen die Vorlage ( 16/3889, 16/5167), Die Linke dafür, während sich die FDP-Fraktion enthielt. Zudem wurde ein Antrag der Grünen ( 16/8524) in den Arbeitsausschuss überwiesen. In diesem wird die Regierung aufgefordert, die lokalen Entscheidungsspielräume bei den Förderangeboten für Langzeitarbeitslose nicht einzuschränken. In einem Antrag plädieren die Abgeordneten dafür, die so genannten weiteren Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch als flexibles Instrument zur passgenauen Betreuung von Hilfebedürftigen beizubehalten.
Bei vor Gericht Freigesprochenen soll ein Wiederaufnahmeverfahren künftig möglich sein, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden zweifelsfrei belegen, dass der Angeklagte doch der Täter war. Ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf ( 16/7957) beschränkt das Wiederaufnahmeverfahren auf Mord und ein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohtes Tötungsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Eine Anstiftung zu beiden Verbrechen solle ebenfalls berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hält das Anliegen für "gut nachvollziehbar", verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Fragen müssten aber noch geklärt werden.