Der Zugang zu Ausbildungen in allen Gesundheitsfachberufen wird künftig möglicherweise nicht mehr an ein bestimmtes Alter geknüpft sein. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit sprachen sich die Sachverständigen am 12. März überwiegend für einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/1031) aus, die in einigen Berufen bestehenden gesetzlichen Altersvorgaben für die Ausbildung zu kippen. In folgenden Berufen müssen Auszubildende zurzeit ein Mindestalter erreicht haben: Masseur (16. Lebensjahr), Physiotherapeut und Hebamme (17. Lebensjahr) sowie Logopäde (18. Lebensjahr).
Die persönliche Eignung hänge nicht zwingend mit dem Lebensalter der Bewerber zusammen, betonte die Vizepräsidentin des Bundesverbandes Deutscher Privatschulen (VDP), Barb Neumann. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, Marcus Kuhlmann, fügte hinzu, Eignungstests seien der bessere Weg, auch die sittliche Reife für die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zu ermitteln. Außerdem gebe es keine negativen Erfahrungen bei Ausbildungen in Heilberufen ohne Mindestalter, wie etwa Ergotherapeut oder medizinisch-technischer Assistent.
Allerdings gab es auch einige Vorbehalte gegen den Entwurf. Die Präsidentin des Bundesverbandes für Logopädie, Monika Rausch, plädierte dafür, statt die Altersbeschränkungen aufzuheben müssten die Bildungsvoraussetzungen verschärft werden. Ohne Abitur seien die gestiegenen Berufsanforderungen an Logopäden - etwa neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufzunehmen - kaum zu erfüllen.