Das Waffenrecht wird verschärft. Nach dem Bundestag hat sich am 14. März auch der Bundesrat für eine Novellierung des Waffengesetzes ausgesprochen. Ziel ist es, täuschend echt aussehende Waffen-Imitationen, so genannte Anscheinswaffen, aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Das Gesetz sieht daher ein öffentliches Mitführverbot für diese Waffen vor. Handel und Besitz bleiben hingegen ebenso erlaubt, wie der Umgang mit diesen Imitaten im privaten Raum. Der Verstoß gegen das Mitführverbot wird künftig mit einem Bußgeld geahndet, was nicht zuletzt auch einer Forderung der Länderkammer entspricht. Bis zu 10.000 Euro sollen dann fällig werden.
Ebenfalls verboten wird das Mitführen von "gefährlichen Messern", womit so genannte Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern gemeint sind, die seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst hätten. Ausgenommen von dem Verbot sollen Taucher- Bergsteiger- und Trachtenmesser sein.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch (CDU) begrüßte die Novellierung. Nun gelte es einheitliche Regelungen für die Umsetzung zu schaffen, so Bruch. Allerdings gehen die Änderungen den Ländern nicht weit genug. Um eine Anhäufung von Waffen bei Sportschützen zu verhindern, fordern sie die Bundesregierung in einer Entschließung dazu auf, beim Erwerb von Sportwaffen das so genannte Bedürfnisprinzip zu prüfen. Sportschützen sollten demnach nur eine Waffe besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verein benötigten. Derzeit könnten sie bis zu 40 Waffen kaufen. Dies müsse durch eine gesetzliche Klarstellung verhindert werden, so der Bundesrat.