Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen ( 16/7103) wird nach Jahren ein Vorschlag präsentiert. Diese Feststellung von Gerd Eickers, Präsident des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdienste e.V., teilten nahezu alle Sachverständigen am 12. März bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema. Die Telekommunikations-Unternehmen müssen beispielsweise Auskunft über Telefon- oder Internetverbindung ihrer Kunden übermitteln.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., den Oliver Süme vertrat, begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls. Er eröffne die Möglichkeit, eine den Telekommunikationsunternehmen "angemessene" Entschädigungsregelung in Aussicht zu stellen. Knapp 333 Millionen Euro seien für die Telekommunikationswirtschaft erforderlich, um den Bedarf staatlicher Stellen erfüllen zu können. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse eine Erstattung der Anschaffungs- und Betriebskosten für das technische Gerät und das nötige Personal erfolgen. Thomas Tschersich, Leiter der Technical Security Services der Deutschen Telekom AG, nannte eine gesetzliche Neuordnung der Entschädigung für die Telekommunikations- und Internetindustrie "überfällig". Die bislang gewährte Entschädigung von 17 Euro pro Stunde habe die tatsächliche Belastung der Branche "nicht im Ansatz" kompensieren können.
Rainer Bruckert, Leitender Kriminaldirektor am Landeskriminalamt Niedersachsen, verwies auf die Tatsache, dass es "unbestreitbar" notwendig sei, dass Justiz, Polizei und die Telekommunikationsunternehmen zusammenarbeiten müssten; insbesondere vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung schwerer Kriminalität. Für diese "unverzichtbare Dienstleistung" der Wirtschaft sei eine "angemessene und der technischen Entwicklung" entsprechende Entschädigung angebracht.