Aktienrechtliche Streitigkeiten sollen künftig direkt vor dem Oberlandesgericht ausgefochten werden. Bis jetzt ist das Landgericht die erste Instanz. Das sieht ein Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg und Sachsen vor, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. März beschlossen hat. Jetzt wird er beim Bundestag eingebracht.
Hintergrund für dieses Vorhaben sei, dass in der Praxis immer häufiger Minderheitenaktionäre gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen klagten. Damit blockierten sie wegen der langen Dauer der Prozesse oft auf Jahre hin wichtige unternehmerische Entscheidungen. Vor allem die Ungewissheit der Firmen, zusätzliche Abfindungszahlungen, oft in Millionenhöhe, zahlen zu müssen, beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland, so der Bundesrat. Die Verlagerung der Zuständigkeit zum Oberlandesgericht solle das Drohpotenzial der Beschlussmängelklagen reduzieren und den rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren beschleunigen.
Ulrich Goll (FDP), baden-württembergischer Justizminister, begründete die Initiative damit, man würde das gerichtliche Verfahren um eine Instanz verkürzen und so unternehmerisches Handeln wieder schneller möglich machen. Er wies darauf hin, ein Berufskläger verdiene mit Klagen sein Geld. Er sei kein "Nachfolger Robin Hoods", sondern eher ein moderner Wegelagerer. Oft besitze er nur eine einzige Aktie. Der Vorschlag der beiden Länder erfolge "mit Augenmaß". Der Ausschluss jeglichen Klagerechts ginge auf Kosten "redlicher Kleinaktionäre", die dann oft mit finanziellen Ausgleichszahlungen zufriedengestellt werden müssten.