Online-Durchsuchungen von Computern, massenhafte Erfassung von Autokennzeichen, Video-Überwachungen, biometrische Daten in Personalausweisen: Deutschlands Terroristenjäger machen sich nun schon seit Jahren einen Namen als Datensammler. Doch wo so laut zum Halali geblasen wird, sind die Hüter der informationellen Selbstbestimmung nicht weit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar etwa will partout nicht einsehen, dass das Ende der Schonzeit gekommen ist, wenn man ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten will. Zu seinen besten Freunden gehören die Karlsruher Verfassungsrichter. Die generieren sich gerne als Oberste Daten-Forst-Direktion und erlassen Auflagen, was, wann, wo und wie gesammelt und gejagt werden darf.
Erst kürzlich zeigte sich, wie gefährlich diese Sammelleidenschaft wirklich ist und wer die wahren Opfer eines ungezügelten Jagdtriebes sind. Da schickte eine Stuttgarter Bank einer Kundin eine Rechnung für Reinigungskosten zu. Deren Hund hatte nämlich Kot an den Pfoten und unschöne Spuren in der Kreditanstalt hinterlassen. Die Bank hatte dies alles auf Video mitgeschnitten. Prima Sache für die Bank. Gar nicht prima findet das aber die FDP-Bundestagsfraktion und nahm den Vorfall gleich zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bunderegierung, in der viel von Zweckentfremdung des Videos die Rede war.
Und wer denkt an den armen Hund? Niemand! Hat das Tier denn keinen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung? Sind solche entwürdigenden Bilder eines Vierbeiners mit Kot an den Pfoten nicht auch ein Verstoß gegen den Tierschutz? Gerät des Menschen bester Freund unter Generalverdacht? Kommt die Hundemarke mit Pfotenabdruck? Droht die Totalüberwachung von Zwingern und Hundekörbchen? Wehret den Anfängen!