"Die Bundesrepublik hat volle Macht über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten." Was heute selbstverständlich klingt, schien Anfang der 50er-Jahre keineswegs klar. Noch herrschte Fassungslosigkeit über die Schrecken der Nazi-Zeit und des Krieges, noch hielten die Alliierten Hohen Kommissare ihre Hand über das Staatshandeln der jungen Bundesrepublik. Nicht zuletzt unter dem Eindruck kommender Auseinandersetzungen mit dem Ostblock einigten sich am 26. Mai 1952 die Westalliierten - USA, Großbritannien, Frankreich - mit der Bundesrepublik auf den Deutschland- oder Generalvertrag.
Am 19. März 1953 gab die Mehrheit der Parlamentarierer dazu ihr Plazet. Nur SPD und KPD stimmten gegen Adenauers Kurs der Westintegration. Mit dem Vertrag sollte Westdeutschland bis auf wenige Ausnahmen seine vollständige Souveränität zurückerlangen - notwendige Voraussetzung, um im Rahmen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) seinen Wehrbeitrag zu leisten. Der EVG-Vertrag, der den Kurs zur Wiederbewaffnung beschritt, wurde zeitgleich auf den Weg gebracht. Bundeskanzler Adenauer sah mit den Verträgen die Alliierten auch in Sachen Wiedervereinigung gegenüber der UdSSR an seiner Seite: "Im Deutschlandvertrag übernehmen die drei Westmächte vertraglich die Verpflichtung, mit der Bundesrepublik zusammen die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlichem Wege unter einer demokratischen Verfassung herbeizuführen."
Letztlich scheiterte der EVG-Vertrag aber am Veto der Franzosen. Damit konnte auch der Deutschlandvertrag, dessen Zustandekommen an den EVG-Vertrag geknüpft war, erst zwei Jahre später, am 5. Mai 1955, mit den Pariser Verträgen in Kraft treten.