PflEge
Bundestag beschließt Reform zum 1. Juli
Die soziale Pflegeversicherung wird 13 Jahre nach ihrer Einführung erstmals umfassend reformiert. Der Bundestag verabschiedete nach monatelangen Diskussionen zwischen Union und SPD einen in mehr als 50 Punkten geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/7439, 16/7486, 16/8525). Die Koalition stimmte am 14. März für die Vorlage, die Fraktionen von FDP, Die Linke und Grünen votierten geschlossen dagegen. Kernpunkte sind eine Anhebung der Beitragssätze um 0,25 Prozent, höhere Pflegesätze, mehr Geld für Demenzkranke, schärfere Kontrollen von Pflegeeinrichtungen sowie die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Die Reform soll nach Billigung durch den Bundesrat am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich im Plenum zufrieden. "Es ist eine gute Reform", sagte sie. Gleichzeitig appellierte sie an die Länder, für die Einrichtung der Pflegestützpunkte zu sorgen, damit Betroffene nicht mehr "von Hinz zu Kunz" laufen müssten. Die Länderzuständigkeit war auf Betreiben der Union eingefügt worden. Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn sagte, dies sei notwendig, um Doppelstrukturen zu vermeiden. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner bedauerte, dass die Union von ihrer Zusage im Koalitionsvertrag abgerückt sei, einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung zu schaffen. Alle Koalitionsredner lobten aber die vereinbarten Leistungsverbesserungen.
Die Opposition sprach von einer "kleinen" und einer "schwachen" Reform, weil es versäumt worden sei, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern.
Ferner lehnte der Bundestag mit Koalitionsmehrheit kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge der Opposition ( 16/8530, 8531, 8532) ab. Diese hatten zum Ziel, eine von Union und SPD geplante Ergänzung zur Gesundheitsreform zu verhindern. Nunmehr sind Ärzte verpflichtet, Krankenkassen Erkrankungen von Patienten aufgrund eines Piercings oder einer Schönheits-OP zu melden. Die Kassen haben das Recht, die Patienten an den Behandlungskosten zu beteiligen.
Mehr zum Thema auf Seite 6 und im Internet unter: www.dip1.btg/btd/16/085/1608525.pdf