Der Bundestag wird der Bundesregierung nicht vorschreiben, ob sie den Vorstand und den Aufsichtsrat der IKB Deutsche Industriebank AG entlasten soll oder nicht. Einen Antrag der FDP ( 16/8493), die Regierung solle mit Hilfe ihrer Stimmrechte beim IKB-Anteilseigner KfW-Bankengruppe die Entlastung verhindern, lehnte das Parlament am 13. März ab. Die Linke unterstützte das Anliegen der FDP, die Grünen enthielten sich. Die Liberalen hatten auch verlangt, die Regierung solle mittels eines Sondergutachtens klären lassen, ob der Aufsichtsrat der im Zuge der US-Hypothekenkrise ins Schlingern geratenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB Pflichten verletzt hat oder ihnen gar nicht nachgekommen ist. Auch sollte die KfW Schadensersatzklagen gegen Finanzinstitutionen prüfen, die der IKB ausfallgefährdete Finanzprodukte verkauft haben.
Für die Antragsteller wies Jürgen Kopplin in der Debatte auf die ordentliche Hauptversammlung der IKB am 27. März hin. Über die KfW halte der Bund zurzeit mehr als 43 Prozent an der IKB. Es gehe darum zu klären, wer die Verantwortung dafür trägt, dass durch die Krise der IKB "letztlich 6 Milliarden Euro öffentlicher Gelder verbrannt wurden". Das Bundesfinanzministerium sei Aufsichtsbehörde der KfW, so die FDP.
Hans Michelbach (CDU/CSU) räumte ein, dass etwaige Pflichtverletzungen des IKB-Vorstands und -Aufsichtsrats untersucht werden müssten. Schon wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen IKB-Verantwortliche sei eine Entlastung des Vorstandes derzeit "zurückzustellen", so Michelbach. Jörg-Otto Spiller (SPD) sagte, zum "heutigen Tag" wäre es falsch, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Erst müssten aus einem Sondergutachten der Unternehmensberatung Pricewaterhouse-Coopers die Schlüsse gezogen werden.