Die Bundesregierung muß keinen Bericht über die Auswirkungen der Privatisierungen seit 1995 vorlegen. Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ( 16/3914) lehnte der Bundestag am 13. März auf Empfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/5565) ab. Alle übrigen Fraktionen votierten gegen die Initiative.
In dem Bericht sollten nach dem Willen der Antragsteller die Privatisierungsschritte der öffentlichen Hand, die Ergebnisse aller Volksabstimmungen einschließlich Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu Fragen der Privatisierung und die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen dargestellt werden.
Darüber hinaus ging es den Abgeordneten um die Auswirkungen auf politische Gestaltungsmöglichkeiten, auf Beschäftigung, Arbeitsentgelte, Managementgehälter und Ausbildungsplätze, auf die Arbeitszeit, auf Preise, Gebühren und Gewinne, auf die Qualität der Leistung, die Verbrauchernähe, die flächendeckende Versorgung und die Entwicklung der Investitionen. Die Bundesregierung plante für vergangenes Jahr Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen 9,2 Milliarden Euro ein, hieß es in dem Antrag. Angesichts umfangreicher geplanter Privatisierungen und ernstzunehmender Kritik sei es jedoch erforderlich, so die Linksfraktion, eine Bilanz der ersten Auswirkungen der Privatisierungspolitik zu ziehen.
Nach Darstellung der Abgeordneten waren die Privatisierungen von Post und Telekom mit hohen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzverlusten verbunden. Die Privatisierung natürlicher Monopole und netzgebundener Wirtschaftszweige habe zu Monopolgewinnen geführt. Die Deutsche Flugsicherung, die Deutsche Bahn und Flughafenbeteiligungen dürften nicht privatisiert werden, bevor diese Entwicklung untersucht sei, so die Linksfraktion.