Der Bundestag hat am 13. März mit den Stimmen der Koaliton das so genannte REACH-Anpassungsgesetz ( 16/8307, 16/8523) in geänderter Fassung verabschiedet. Die Opposition enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetz soll das deutsche Chemikalienrecht den europäischen Vorgaben (Verordnung der EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung Chemischer Stoffe (REACH) angepasst werden. Durch die REACH-Verordnung wird das Chemikalienrecht in der EU grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht, überflüssige Vorschriften des Chemikalienrechts werden aufgehoben.
Das Gesetz regelt, welche Behörden bestimmte Aufgaben übernehmen sollen, wie zukünftigVerstöße geahndet und wie der Austausch zwischen den Behörden erfolgen soll.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, der Gesetzentwurf berücksichtige den mit der REACH-Verordnung verbundenen Paradigmenwechsel "nur unzureichend". Er verwies darauf, dass eine Überarbeitung auch die spätere Integration in ein neues Umweltgesetzbuch erleichtere.
In ihrer Gegenäußerung verwies die Bundesregierung darauf, dass es sich bei dem Gesetzentwurf lediglich um eine Novelle des Chemikalienrechts handelt, das darauf abziele, die Umsetzung der Kernbereiche der REACH-Verordnung zu ermöglichen.