Weltweiten Handlungsbedarf sehen die Koalitionsfraktionen auf dem Feld der Meinungs- und Pressefreiheit. Dieses Grundrecht sei zwar in internationalen Abkommen und Verträgen verbrieft, dennoch sei es in vielen Staaten bedroht oder es existiere gar nicht, schreiben CDU/CSU und SPD in einem Antrag ( 16/8871), den der Bundestag am 24. April in erster Lesung beraten hat.
Die Antragsteller erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich weltweit auf bi- und multilateraler Ebene für die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt. Dabei solle "auch und insbesondere" die Zensur im Internet zur Sprache kommen. Ferner fordern die Abgeordneten, dass sich Deutschland um die Freilassung aller Journalisten bemüht, die infolge unfairer Prozesse inhaftiert wurden. Verlangt wird auch eine "lückenlose Aufklärung von Überfällen und Morden an Journalisten in jenen Ländern", in denen eine innerstaatliche Strafverfolgung nicht gewährleistet ist.
Die Debatte fiel zufällig mit der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages zusammen, das sich fast zeitgleich mit dem jüngst publik gewordenen Fall der Bespitzelung einer Journalistin durch den Bundesnachrichtendienst (BND) befasste. Die Menschenrechtspolitiker nahmen dies zum Anlass, "vor der eigenen Tür zu kehren". Florian Toncar (FDP) zeigte sich "überrascht und erschrocken" über die Vorgehensweise des BND. Man müsse eventuell über personelle Konsequenzen reden. "Es reicht nicht, wenn sich der BND-Chef persönlich entschuldigt", meinte Angelika Graf (SPD). Man müsse sich fragen, so Volker Beck (Grüne), ob die Pressefreiheit in Deutschland "im vollen Umfang" gewährleistet sei. Glaubwürdigkeit im eigenen Lande spiele eine große Rolle, wenn man die Meinungsfreiheit weltweit verteidigen will, meinte auch Holger Haibach (CDU/CSU). Inhaltlich begrüßte auch die Opposition den Antrag, kritisierte ihn aber als "zu allgemein".