Als teilweise "obsolet" hat der Bundestag am 25. April Anträge der Grünen ( 16/360, 16/8760) und der FDP ( 16/455) zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen abgelehnt. Die Fraktionen forderten darin eine "effektive" Umsetzung des Zusatzprotokolls zu dieser Konvention. Die Bundesregierung solle gemeinsam mit den Bundesländern die UN-Regelungen mit Leben füllen, das absolute Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung auf internationaler Bühne "mit Nachdruck vertreten", sich für die Ratifizierung der Konvention durch möglichst viele Staaten einsetzen und auf ihre "strikte Einhaltung" bei den Vertragsstaaten dringen.
Das absolute Folterverbot gelte auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus; dies müsse die Bundesregierung im In- und Ausland deutlich machen, so die Grünen. Die FDP verlangte außerdem in ihrem Antrag, der Anfang 2006 gestellt wurde, die Ratifizierung der UN-Konvention, was Deutschland dann im September 2006 auch getan hatte.
Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die Anträge durch zeitlichen Verzug der Grundlage entbehrten. Die Linksfraktion stimmte dafür.
Das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention wurde Ende 2002 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und bislang von 49 Staaten unterzeichnet. 16 Staaten haben es bereits ratifiziert. Das Zusatzprotokoll sieht unter anderem die Einrichtung eines nationalen Präventionsorgans vor. Damit soll der präventive Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung effektiver werden.