Die süddeutsche Bevölkerung soll durch den vom schweizerischen Flughafen Zürich/Kloten entstehenden Fluglärm weiter entlastet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und am 23. April einstimmig die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" überwiesen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent kritisierte, dass die Regierung einen Parlamentsbeschluss vom 16. Juni 2005 nicht umgesetzt habe. Seinerzeit hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, für eine gerechtere Verteilung der aus dem An- und Abflugverkehr resultierenden Lasten zu erreichen und zum Beispiel die bisherigen Flugbeschränkungen in der Nacht um zwei Stunden auszuweiten.
Kinder sollen besser vor Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6815, 16/8914) fand am 24. April im Plenum die Zustimmung aller Fraktionen. Der Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte früher als bisher tätig werden können. Alle Fraktionen betonten, dass zuerst die Eltern das Recht und die Pflicht hätten, für ihre Kinder zu sorgen. Jugendämter und Gerichte würden erst dann eingreifen, wenn die Eltern versagten. FDP und Grüne scheiterten mit Entschließungsanträgen ( 16/8930, 16/8931), in denen sie unter anderem darauf hinwiesen, dass die Länder für mehr Personal und Ausstattung bei den Familiengerichten und bei den Jugendämtern sorgen müssten.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich mit dem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen zu Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und zur Praxisgebühr unzufrieden. In seiner Stellungnahme zu dem Bericht ( 16/8652) schreibt das BMG, aus dem Bericht ließen sich "weder Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz". Vorgeschlagen wird daher die Beratung des Berichts im Gesundheitsausschuss. Aus diesem geht hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Grünen-Fraktion will den Kampf gegen Kinderarmut verschärfen. In einem Antrag ( 16/8761) fordert sie, die sozialen Regelleistungen für Kinder sofort an die laufende Preisentwicklung anzupassen. Zudem müssten armen Kindern Lernmittel, Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung und die Teilnahme an kommunalen Sport- und Musikangeboten gewährt werden. Grundsätzlich wollen die Grünen die Kinderregelsätze anhand von Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission überarbeiten. Dieses Gremium müsse unverzüglich eingesetzt werden.