Ordnungsgeld
Präsidium verhängt Strafe gegen Schily
Der Bundestagsabgeordnete Otto Schily (SPD) soll ein Ordnungsgeld in Höhe von drei monatlichen Abgeordnetenentschädigungen (22.000 Euro) zahlen. Diese Festsetzung traf das Präsidium des Bundestages in seiner Sitzung am 23. April und verwies darauf, dass Schily gegen seine Pflichten, die ihm die Verhaltensregeln für Abgeordnete des Bundestages vorschreiben, verstoßen hat. Erstmals wird damit die Nichteinhaltung der Verhaltensregeln für Abgeordnete sanktioniert.
Der ehemalige Bundesinnenminister kündigte an, gegen den Beschluss beim Bundesverwaltungsgericht Klage einzureichen. Schily wird vorgeworfen, anzeigepflichtige anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat, unzureichend angegeben zu haben.
Nach den geltenden Verhaltensregeln müssen Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten unter anderem über Einkommen aus Nebentätigkeiten Auskunft geben. Grundsätzlich sind die Vertragspartner und die Höhe der Bruttoeinkünfte zu nennen, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Eine Ausnahmeregelung gilt für Anwälte, die aus Gründen des Mandantenschutzes die Namen anonymisieren dürfen. Nur der Bundestagspräsident erfährt die genaue Höhe der Einnahmen, veröffentlicht wird die Angabe über jede Tätigkeit lediglich in Form einer Einstufung: Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. Ziel der seit Oktober 2005 geltenden Regelung ist es, Transparenz über Nebentätigkeiten von Abgeordneten herzustellen, um gar nicht erst den Verdacht ‚unsauberer' Verquickungen aufkommen zu lassen.
Mögliche Interessenverknüpfungen und wirtschaftliche Zusammenhänge werden offengelegt. Wähler können sich jederzeit über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten informieren: Seit Juli 2007 sind die Daten im Internet abrufbar, so auch veröffentlichungspflichtige ehrenamtliche Funktionen der Mandatsträger in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.