Ob Solarkollektoren, Biomasseheizkessel oder effiziente Wärmepumpen: Mit ihrem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt möchte die Bundesregierung den Anteil regenerativer Energien erheblich steigern. Ende Februar brachte die Bundesregierung dafür als Teil des integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG, 16/8149) in den Bundestag ein.
Danach sollen Eigentümer neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden, verpflichtet werden, einen bestimmten Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Doch gerade die Frage, welche Häuser, ob nur Neubauten oder auch so genannter Gebäudebestand, sorgt für "hitzige Diskussionen" zwischen der Wohnungsbranche und den Anbietern regenerativer Energien.
Bei einer Anhörung am 23. April machten viele Sachverständige eines deutlich: die Branche brauche klare Vorgaben hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien bei Gebäuden. Die Verbraucher, so Helmut Jäger, Geschäftsführer der SOLVIS GmbH & Co KG, erwarteten,"dass der Gesetzgeber sagt, wo die Reise hingehe", sagte Jäger.
Carsten Körnig begrüßte für den Bundesverband der Solarwirtschaft den Gesetzentwurf der Regierung, für die Wärmeversorgung von Gebäuden einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer Energien einzuführen. Der Verband kritisiert jedoch, dass dieser Mindeststandard nur bei Neubauten und nicht für zu sanierende Altbauten gelten solle. Jährlich würden pro Jahr rund 400.000 Heizungen saniert werden, die nicht mehr unter das Gesetz fallen würden, bemängelte König.
Auch Professor Stefan Klinsiki von der Fachhochschule für Wirtschaft sprach sich für kräftige Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien im so genannten Gebäudebestand aus. "Ohne diese ist das 14 Prozent-Ziel nicht erreichbar", erklärte er in seiner Stellungnahme zum Gesetz. Er warnte vor zu niedrigen Anforderungen im Gesetzentwurf in verschiedenen Bereichen wie der Wärmedämmung oder beim Einsatz von Wärmepumpen.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erklärte hingegen in ihrer Stellungnahme, dass es keiner gesetzlichen Regelung bedürfe, um den Anteil erneuerbarer Energien von sechs auf 14 Prozent zu steigern. Zur Begründung erklärte der Verband, dass es bereits eine Steigerungsrate von jährlich 0,6 Prozent auf diesem Gebiet gebe. Setze sich dies fort, würde das Ziel des integrierten Energie- und Klimaprogramms "ganz ohne Nutzungszwang" erfüllt. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien würde die Eigentümer von Bestandsgebäuden unangemessen belastet, so der Verbande.
Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßte die Entscheidung, in einem EEWärmeG keine Nutzungspflicht für bestehende Gebäude einzuführen. Zur Begründung erklärt der Verband, er fürchte, dass Eigentümer gezwungen wären, Investitionen zu tätigen, die sie weder finanzieren noch refinanzieren könnten.
Als eine der möglichen Techniken zur Umsetzung des von der Bundesregierung formulierten Ziels, den Anteil regenerativer Energien im Wärmemarkt von heute sechs Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu steigern, gilt unter anderem der Einsatz von Wärmepumpen. Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßte das Gesetz, kritisierte aber, dass sich die Anforderungen an die verschiedenen regenerativen Technologien nicht an den effektiven Einsparpotentialen an Primärenergie und damit auch nicht an deren CO-Einsparungen ausrichten würden. Auf die Frage nach dem Einsatz von Tiefengeothermie sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Karl-Heinz Stawiarski, dass ihr Potenzial im Vergleich zur oberflächennahen Geothermie "nicht allerorts einzusetzen" sei, und verwies auf die heute noch hohen Planungs- und Umsetzungskosten.