Die Bundesregierung muss kein EU-Importverbot für illegales Holz durchsetzen. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8052), in dem ein solches Importverbot gefordert wurde, lehnte der Deutsche Bundestag am 24. April ab. Das Plenum folgte dabei einer Beschlussempfehlung der Auschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 16/8876).
Mit dem Antrag sollte die Regierung weiter aufgefordert werden, auf nationaler Ebene einen Gesetzentwurf für ein Besitz- und Handelsverbot für Produkte aus illegal geschlagenem Holz vorzulegen, sofern auf europäischer Ebene nicht zügig eine Einigung über ein EU-Importverbot für Holz und Holzprodukte aus illegal geschlagenem Holz erreicht werden kann.
Die von der EU im Jahr 2006 beschlossene FLEGT-Verordnung (FLEGT = Forest Law Enforcement Governance and Trade) zur Beschränkung des Handels mit illegal geschlagenem Holz zeige bisher keine Wirkung, so die Bündnisgrünen. Die EU habe offiziell bis Anfang 2008 lediglich mit sechs Ländern, verhandelt, so dass bei einem erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen nur ein Teil der Holzimporte aus Urwäldern in die EU von FLEGT-Partnerschaftprogrammen erfasst werde. Dies zeige, dass die FLEGT-Verordnung in absehbarer Zeit kaum einen Betrag zum Schutrz vor illegalem Holzeinschlag leisten werde.