UNTERGLASANBAU
Brüssel streicht nachträglich eine Steuervergünstigung für Betriebe
"Viele stehen vor dem Ruin." Ob die Situation deutscher Unterglasanbau-Betriebe im Gartenbausektor wirklich so dramatisch ist wie von Bündnis 90/Die Grünen befürchtet, bleibt abzuwarten. Es geht um zu Unrecht bezogene Steuervergünstigungen, die der Fiskus aufgrund von EU-Recht zurückfordern muss. Die Bundesregierung war am 23. April im Finanzausschuss sichtlich bemüht, keine übertriebenen Befürchtungen aufkommen zu lassen.
Dass es gleichwohl zu Rückzahlungsforderungen kommen kann, räumte sie ein. Denn die Europäische Kommission hat eine deutsche gesetzliche Regelung, die seit 2001 Steuerermäßigungen für Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas in Unterglasanbau-Betrieben gewährte, zum Teil als unrechtmäßige Beihilfe eingestuft. Allerdings sei auch nicht alles für unrechtmäßig erklärt worden. Rückforderungsbescheide gebe es noch keine. Da die Steuervergütungen für die Jahre 2005 und 2006 noch nicht ausgezahlt worden seien, könnten Ansprüche für diese Jahre mit den Rückzahlungsforderungen verrechnet werden.
Die Bundesgierung habe die Förderung damals in Brüssel nicht als Beihilfe angemeldet, weil sie dies nicht für erforderlich gehalten habe. Die Kommission habe die Förderung erst seit 2004 infrage gestellt. Brüssel sei den Argumenten der Regierung, es handele sich in diesen Fällen nicht um eine Beihilfe, nicht gefolgt. Allerdings habe die Kommission alles getan, um den betroffenen Betrieben entgegenzukommen. Die Kommission habe schon seit 2001 von dieser Beihilfe gewusst und der Regierung keinen Hinweis gegeben, dass sie diese für unrechtmäßig hält. Man habe versucht, die Rückforderung für die Betriebe möglichst schonend auszugestalten. Während die Kommission die Steuervergünstigung für Erdgas- und Flüssiggas-Beheizung größtenteils als rechtmäßig erachtet habe, sei die Förderung der Beheizung mit Heizöl nur zur Hälfte als zulässig anerkannt worden. Am stärksten betroffen seien Unternehmen, die nur mit Heizöl geheizt hätten. Ein Großteil der Betriebe müsse nicht zurückzahlen, vor allem größere Betriebe müssten jedoch mit Rückzahlungsbescheiden rechnen. Die Grünen beklagten, dass gerade jene Betriebe nicht die Möglichkeit der Verrechnung mit Förderansprüchen der Jahre 2005 und 2006 hätten, die auf Biomasse umgestiegen seien und dadurch den Förderanspruch verloren hätten. Die Koalition bat, die Rechtslage noch einmal zu prüfen, da für die Zuwendungsempfänger ein Vertrauensschutz entstanden sein könne. Der Ausschuss forderte einen Bericht an und will sich am 7. Mai erneut mit dem Thema befassen.