Die Einfuhr, die Verarbeitung und der Verkauf von Robbenerzeugnissen sollen verboten werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf ( 16/8868) vorgelegt, den der Bundestag am 24. April zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen hat.
Die Fraktionen begründen ihre Initiative damit, dass es im deutschen Recht bislang dazu keine Regelung gebe. Seit den 1980er-Jahren stoße die kommerzielle Robbenjagd wegen ihrer Grausamkeit in der deutschen und europäischen Öffentlichkeit auf große Kritik. Dies richte sich vor allem gegen einige der angewandten Tötungsmethoden, da diese zu längeren und erheblichen Schmerzen oder Leiden der Tiere führen können. Insbesondere in Kanada würden die Robben oft mit Bootshaken, Knüppeln und Metallstangen, so genannten Hakapiks, getötet. Danach werde den Robben - häufig noch bei lebendigem Leib - das Fell abgezogen. In Norwegen dürften allein liegende Jungtiere (Heuler) mit Robbenknüppeln getötet werden, heißt es weiter. An Namibias Küsten bei Cape Cross erfolge die Tötung auch mit Knüppeln. Diese massiv tierschutzwidrigen Tötungsmethoden würden von vielen Verbrauchern missbilligt; sie wollten keine Erzeugnisse von Tieren kaufen, die auf diese Weise getötet worden seien. Deshalb stoße bereits der Import von Robbenfellen auf Ablehnung.
Der mittelständischen Wirtschaft, vor allem den deutschen Pelzbetrieben, könnten Einbußen durch den Wegfall der Produkte entstehen, heißt es weiter. Im Jahr 2005 sei Bekleidung aus Robbenfellen im Umfang von 460 Tonnen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden. Dies entspreche einem Warenwert von rund 68,2 Millionen Euro.