Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion ermächtigt werden, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Einheitswert einer zu versteigernden Wohnung wegen des Rückstands an Wohngeld zu nennen. In einem Gesetzentwurf ( 16/9453) schreiben die Liberalen, Finanzämter hätten das Steuergeheimnis zu wahren. Der jeweilige Einheitswert lasse sich andererseits aus keinem öffentlichen Register entnehmen. Komme Wohnungseigentum nun zur Zwangsversteigerung, sei im "Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung" vorgesehen, dass zur vorrangigen Vollstreckung der Wohngeld-rückstand (das heißt die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen) drei Prozent des Einheitswertes der zu versteigernden Wohnung übersteigen muss. Die Mitte 2007 in Kraft getretene Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes drohe nun ins Leere zu laufen.
Opfer von Zwangsheirat und von schwerem "Stalking" (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen) sollen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft Nebenkläger im Strafverfahren werden können. Ferner sei ihnen ein Opferanwalt zur Verfügung zu stellen, betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 16/9448). Ziel sei, den Schutz vor solchen Straftaten, die das Leben der Geschädigten besonders stark beeinträchtigen, zu verbessern.
Die FDP-Fraktion will die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs von 400 auf 600 Euro erhöhen. Ferner solle die Gleitzone bei den Midijobs auf Einkommen zwischen 600 und 1.000 Euro angehoben werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 16/9336). Derzeit liegt die Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro monatlich. Innerhalb dieser Gleitzone steigt der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers langsam an, während der des Arbeitgebers gleich bleibt. Bei Minijobs fallen für Arbeitnehmer keine und für Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge an. Die Liberalen erwarten, mit ihrem Vorschlag die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich niedriger und mittlerer Einkommen zu erhöhen.
Die Linke verlangt, die eigenständige Existenzsicherung von Stiefkindern durch eigene Ansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch sicherzustellen. In einem Antrag ( 16/9490) fordert die Fraktion, eine Neuregelung zurückzunehmen. Nach dieser würden Einkommen und Vermögen von Personen, die mit einem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft bilden, berücksichtigt. Eine solche Unterhaltspflicht sei im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen.