Bundestag
Gesetzentwurf von Union und SPD
Die Bereiche rund um das Reichstags- und Bundesratsgebäude in Berlin sollen befriedete Bezirke bleiben, in denen Demonstrationen und Versammlungen nur mit Einschränkungen erlaubt sind. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben einen Gesetzentwurf ( 16/9741) vorgelegt, mit dem die Konsequenzen aus der Föderalismusreform gezogen werden.
Da das Versammlungsrecht jetzt in der Zuständigkeit der Länder liegt, werden die Vorschriften über die "befriedeten Bezirke" in einem neuen Gesetz zusammengeführt. Darin wird auch der befriedete Bezirk rund um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geregelt. Der befriedete Bezirk des Bundestages umfasst neben dem Reichstagsgebäude die weiteren Bundestagsgebäude und reicht bis kurz vor den Berliner Hauptbahnhof. In den befriedeten Bezirken dürfen nach dem Willen der Koalition Demonstrationen nur zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Bundestages, der Fraktionen oder des Bundesrates nicht zu erwarten ist. Davon sei in der Regel immer dann auszugehen, wenn keine Sitzungen stattfinden würden, heißt es in dem Entwurf. Gesetzesverstöße können zu einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro führen.
Die befriedeten Bezirke wurden erst mit dem Umzug von Bundestag und Regierung nach Berlin eingeführt. In Bonn hatte es eine "Bannmeile" rund um den Bundestag gegeben, in der Demonstrationen grundsätzlich verboten waren.Die Union hatte nach dem Umzug die Errichtung einer Bannmeile auch in Berlin gefordert, sich jedoch nicht durchsetzen können.