Behinderte
Regierung sieht Gleichstellung auf gutem Weg
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit sei mit dem BGG "deutlich gewachsen", schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/9283) auf eine Große Anfrage der Grünen-Fraktion ( 16/6825). Behinderte Menschen seien nicht länger auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen, sondern hätten einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Barrierefreiheit entwickle sich zu einem allgemeinen Qualitätsmerkmal. So fußten Bau- und Kaufentscheidungen mit Blick auf eventuelle Einschränkungen immer häufiger auf diesem Kriterium.
Mit dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen BGG wurden die Gleichstellung behinderter Menschen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Recht verankert. Ziel des BGG ist es, Diskriminierungen zu beseitigen und zu verhindern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. In der Antwort heißt es, die Definition von Barrierefreiheit habe sich bewährt. So werde Barrierefreiheit nicht nur als Beseitigung räumlicher Hindernisse für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen oder die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen verstanden. Vielmehr sei von dem Begriff eine barrierefreie Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen in den elektronischen Medien ebenso umfasst wie diejenige mittels Gebärdendolmetscher für hör- und sprachbehinderte Menschen.
Die Regierung kündigt an, dass sie noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung vorlegen will. Außerdem befinde sich eine DIN-Norm zur baulichen Barrierefreiheit bei öffentlichen Bauten und Wohngebäuden "im letzten Bearbeitungsstadium". Der Entwurf von Ingenieurbüros, Hochschulen und Verwaltungen werde wohl in diesem Sommer vorliegen. Anschließend werde eine Norm zur Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen erarbeitet. Darüber hinaus werde an einer DIN-Norm für die barrierefreie Zugänglichkeit visueller Informationen gearbeitet, erläutert die Regierung.