Krankenhäuser
Bund und Länder schieben sich die Verantwortung für die Finanzmisere zu
Die derzeitige Debatte um die Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser erinnert an eine Auseinandersetzung unter Geschwistern um den leidigen Abwasch. "Ihr seid dran", sagt die Bundesregierung in Richtung der Länder. "Nein, Du bist dran", schallt es unmittelbar zurück. Allenfalls über das Abtrocknen könne geredet werden, antwortet der Bund.
Doch der Reihe nach. Klar ist, es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Kliniken ächzen ohnehin unter jahrelangen Sparanstrengungen und müssen nun auch noch steigende Preise etwa für Energie schultern. Die Mehrkosten könnten nur über einen weiteren Personalabbau und damit einer schlechteren Versorgungsqualität für die Patienten getragen werden, warnten die Krankenhäuser gerade erst wieder in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages.
Beim Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche im schleswg-holsteinischen Plön versuchte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), mit einem Eckpunktepapier Druck auf die Länder zu machen. Dieses Papier sah vor, die bisherige Projektfinanzierung der Länder für die Kliniken durch eine Verpflichtung zu festen Investitionspauschalen abzulösen. Hintergrund: Nach Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Investitionen der Länder in die Krankenhäuser von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 1993 auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2006 gesunken.
Die Länder selbst wollten sich den Schwarzen Peter freilich nicht zuschieben lassen. Sie wiesen den Schmidt-Vorstoß zurück und forderten ihrerseits, dass im kommenden Jahr der Sanierungsbeitrag wegfällt. Diesen Beitrag in Höhe von 0,5 Prozent eines Rechnungsbetrages müssen die Kliniken seit 2007 an die Kassen überweisen. Darüber hinaus beschlossen die Gesundheitsminister, den Krankenhäusern einen Teil der gestiegenen Personalkosten zu erstatten. Beide Posten sollen die Kassen tragen.
Schmidt wiederum kündigte am 4. Juli in einem Zeitungsinterview an, an ihren Plänen für eine tiefgreifende Reform der Krankenhausfinanzen festzuhalten. Einen Gesetzentwurf, der nur die Beitragszahler der GKV belaste und die Verpflichtungen der Länder unberücksichtigt lasse, werde es nicht geben, betonte die Ministerin. Auf das bereits angekündigte Sonderprogramm für die Kliniken werde sie notfalls verzichten. Im Bundesrat folgte am selben Tag der nächste, aber gewiss nicht letzte Akt im Streit um die Krankenhausfinanzierung: Die Länder überwiesen einen Entschließungsantrag von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zur Entlastung der Klinken - auf Kosten der GKV - zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.