13. Juli 1983: Kabinettsbeschluss Einen "Anschlag auf die Freiheit" nannte die Wochenzeitung "Die Zeit" den Kompromiss des Bundeskabinetts zur Änderung des Demonstrationsrechtes vom 13. Juli 1983. Der Beschluss kam "ohne Widerspruch, ohne Diskussion und ohne Kampfabstimmung" zustande, so Regierungssprecher Peter Boenisch. Mit der Verschärfung des Demonstrationsrechtes sollte auch ein 13 Jahre zuvor abgeschafftes Gesetz wiederbelebt werden, wonach wegen Landfriedensbruchs vor Gericht gestellt werden konnte, "wer trotz polizeilicher Aufforderung eine gewaltsame Demonstration nicht verlässt". Bundes-justizminister Hans Engelhard (FDP) und Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) forderten in einer gemeinsamen Erklärung alle Bürger auf, "mitzuhelfen, dass das Grundrecht auf Bekundung der politischen Meinung durch Versammlung und Aufzüge nur in friedlicher Weise ausgeübt wird". Die Regelung biete den Strafverfolgungsbehörden eine praktische Handhabe, um den Missbrauch von Demonstrationen durch gewalttätige Minderheiten unterbinden zu können. Das werde die Arbeit der Polizei deutlich erleichtern. Das erfolgreiche Vorgehen gegen Gewalttäter und gegen Personen, die diese deckten und abschirmten, sei nicht nur von wirksamen Rechtsvorschriften abhängig, sondern auch eine Frage der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung. "Die Bundesregierung erwartet deshalb, dass die Strafverfolgungs- und Strafermittlungsbehörden das geltende Recht konsequent anwenden." Wer Gewalt, ganz gleich ob gegen Personen oder Sachen anwende, könne sich nicht auf das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit berufen, hieß es in der Erklärung. Dies gelte auch für "passive Gewalt".
Bundesweit gab es scharfe Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte es eine "deutliche Abkehr von einer liberalen und freiheitlichen Rechtspolitik". Der Deutsche Anwaltverein bezeichnete die Strafrechtsnivellierung als "rechtspolitische Missgeburt" und "unnötig", Probleme mit Gewalttätern könnten nicht auf Kosten friedlicher Demonstranten gelöst werden.