Bundesrat
Freiheits- statt Geldstrafe: Länderkammer will Strafgesetzbuch ändern
Straftaten, die von Vorurteilen oder Hass motiviert sind, sollen härter bestraft werden. Der Bundesrat hat am 4. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (572/2/07) zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) angenommen. Der Entwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn dann mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag vorlegt.
Vorgesehen ist, dass die Motivation für eine Tat bei der Strafzumessung besonders gewürdigt werden muss, wenn diese in der politischen Einstellung, der Nationalität, der Volkszugehörigkeit, der Hautfarbe, Religion, Weltanschuauung, der Herkunft, dem äußeren Erscheinungsbild, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung des Opfers begründet liegt. Mit der Änderung des StGB soll es Richtern erleichtert werden, in Fällen wie den oben beschriebenen auch kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängen zu können. Bisher kann ein Richter eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur dann verhängen, "wenn besondere in der Tat oder der Täterpersönlichkeit liegende Umstände die Verhängung der Strafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen". Normalfall sind Geldstrafen. Der Bundesrat will, dass bei Taten, die auf Hass und Vorurteilen fußen, ein gesetzlicher Handlungsbefehl geschaffen wird, Freiheitsstrafen zu verhängen.
Eine weitere Änderung fordert die Länderkammer bei Freiheitsstrafen über sechs Monaten. Bisher werden solche Strafen meist auf Bewährung ausgesetzt. "Zur Verteidigung der Rechtsordnung" solle bei solchen Strafen "die Aussetzung der Vollstreckung" nicht erfolgen. "Da diese von Menschenverachtung, Fremdenfeindlichkeit und (weiteren) Vorurteilen getragenen Taten - anders als dies üblicherweise bei sonstigen Straftaten der Fall ist - auf Zustimmung und Nachahmung angelegt sind, soll den Tätern und potenziellen Nachahmern mit den Mitteln der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen und der regelmäßigen Vollstreckung von Freiheitsstrafen über sechs Monate das Riskante ihres Handelns verdeutlich werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Hintergrund der Initiative sind steigende Zahlen politisch motivierter Kriminalität. Im Verfassungsschutzbericht sind für das Jahr 2006 in der Rubrik "Phänomenbereich politisch motivierte Gewalt - rechts" 18.142 Straftaten verzeichnet, darunter 1.047 Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund.