750 Millionen Euro könnten zu wenig sein, um Strom aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmenetze ausreichend zu fördern. Der Bundesrat will deshalb, dass die Bundesregierung in zwei Jahren prüft, ob die vom Bundestag beschlossene Obergrenze für die jährliche KWK-Förderung noch ausreicht. Bei der KWK wird zugleich mit dem Strom auch Heizwärme erzeugt.
Im Übrigen billigte die Länderkammer am 4. Juli vier Gesetze des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, die der Bundestag am 6. Juni beschlossen hatte: das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das Gesetz zur Förderung der KWK und das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Mit dem KWK-Fördergesetz soll der Anteil von KWK-Strom bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent verdoppelt werden. Gefördert werden sollen die Modernisierung und der Neubau von KWK-Anlagen sowie der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die KWK-Strom eingespeist wird. Mehr als 750 Millionen Euro jährlich darf die Förderung aber nicht kosten. Auf Vorschlag seines Wirtschafts- sowie seines Umweltausschusses verweist der Bundesrat in einer Entschließung darauf, dass der Betrag nicht ausreiche, um das KWK-Ausbauziel zu erreichen. In einer Entschließung zum EEG bittet die Länderkammer die Regierung, die Situation von Biogasanlagen zu prüfen. Viele Betreiber älterer Anlagen seien besorgt, dass der veränderte Anlagenbegriff im Gesetz den Erfolg von Investitionen im Nachhinein gefährde. Die Regierung war dem Vorschlag des Bundesrates nicht gefolgt, den neuen Anlagenbegriff nicht auf Altanlagen zu erstrecken.