Sämtliche Steuererklärungen von Unternehmen sollen vom Veranlagungsjahr 2011 an standardmäßig online an die Finanzbehörden übermittelt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ( 16/10188) ab, den der Bundestag am 18. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können.
Damit die vollelektronische Unternehmensteuererklärung Standard werden kann, ist vorgesehen, dass auch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 auf elektronischem Weg zum Finanzamt gelangen. Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen. Entfallen soll ebenfalls der Papier-Fragebogen für die jährlich rund 880.000 neu gegründeten Unternehmen. Wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen, sollen sie künftig die Finanzämter über steuerrelevante Verhältnisse elektronisch informieren.
Auch die Steuererklärung privater Steuerzahler soll einfacher werden, indem die Nachweise und Unterlagen online ans Finanzamt gehen. Das neue Verfahren soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten. Darüber hinaus soll die Steuer vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, um massenhaft eingelegte Einsprüche überflüssig zu machen. Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 auf 1.000 Euro anzuheben. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 auf 1.000 Euro erhöht werden.