Die Bundesregierung will die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung ( 16/9996) an Vorgaben der EU anpassen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte neben Regeln zur Anerkennung auch Vorschriften über die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen in der EU, heißt es in der Vorlage, die der Bundestag am 18. September an den Wirtschaftsausschuss überwies. Sie gelte für alle EU-Angehörigen, die einen reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ausüben wollen. Laut Regierung bedeutet dies für das deutsche Recht, die Richtlinie auf alle Tätigkeiten anzuwenden, die Sachkunde, Befähigung oder eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen. Geplant ist, die Vorschriften über Qualifikationsanforderungen entsprechend zu ändern. Wer als EU-Ausländer hier vorübergehend reglementierte Tätigkeiten ausübt, müsse dies den Behörden melden. Sachkunde oder Befähigung würden bei Tätigkeiten verlangt, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sodass sich die konkrete Regelung vor allem darauf beschränke. Ferner will die Regierung sicherstellen, dass die Behörden von der beabsichtigten Tätigkeit im Inland erfahren und prüfen können, ob sie den Standards der Richtlinie entspricht.