Die Anerkennung von Gesundheitsschäden bei SED-Opfern soll auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am 5. November ausgesprochen und einstimmig beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Im konkreten Fall weist der Petent darauf hin, dass viele ehemalige politische Häftlinge der DDR in den Gefängnissen der Staatssicherheit gesundheitliche Schäden erlitten hätten. Er fordert, einen Zeitrahmen für die parlamentarische Behandlung des Themas festzulegen. Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass eine Verbesserung der Praxis der Anerkennung von haft- und verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern zwar diskutiert, jedoch bislang nicht weiterverfolgt worden sei.
Die FDP-Fraktion dringt auf eine bessere Entschädigung von Justizopfern. In einem Antrag ( 16/10614) betonen die Abgeordneten, die geltende Regelung, wonach für jeden angefangenen Tag eines unberechtigten Freiheitsentzugs 11 Euro als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden, sei "nicht geeignet, das erfahrene Unrecht angemessen auszugleichen". Die Liberalen regen eine Orientierung an Österreich an. "Üblicherweise kann in Österreich eine Entschädigung von 100 Euro pro Hafttag geltend gemacht werden", heißt es in dem Antrag. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern eine schnelle Verständigung über eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu suchen. Außerdem müsse die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug vorsieht.
Die Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Täuschung im Einbürgerungsverfahren soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Dies geht aus der Gegenäußerung ( 16/10695) der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( 16/10528) hervor. Der Bundesrat hatte eine Höchststrafe von drei Jahren gefordert, aber zugleich eine Ausweitung des Tatbestandes angeregt. Die Regierung spricht sich aber dagegen aus, auch die Täuschung zur Erlangung einer Beibehaltungsgenehmigung oder zur Erlangung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Strafe zu stellen.