Die Bundesregierung und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sehen weiterhin keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Die Strategie der Freiwilligkeit sei "ein Erfolg", heißt es in der dritten Bilanz zu der im Jahr 2001 getroffenen Vereinbarung von Regierung und Wirtschaft zur Chancengleichheit, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/10500) vorliegt.
Darin wird resümiert, die Wirtschaft stehe zu den gemachten Zusagen und liefere einen wichtigen Beitrag dazu, die Chancengleichheit im Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland weiter zu verbessern. So habe sich beispielsweise der Anteil der Betriebe, die Familienfreundlichkeit als sehr wichtig oder wichtig einschätzen, seit 2003 auf fast 72 Prozent nahezu verdoppelt.
Aus der Bilanz geht hervor, dass Deutschland mit seiner Frauenerwerbstätigenquote von 62,2 Prozent im Jahr 2006 auf Rang neun in der EU lag. Trotz eines Anstiegs seien Frauen weiterhin in deutlich geringerem Umfang erwerbstätig als Männer: Deren Erwerbstätigenquote habe im Jahr 2006 72,8 Prozent betragen. Auch werde der Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung von Frauen geprägt. Die Teilzeitquote der abhängig Beschäftigen sei insgesamt seit 1991 von 14 auf 26,2 Prozent im Jahr 2006 gestiegen. Rund 82 Prozent der Teilzeittätigen seien Frauen.
Bei den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden rangiert Deutschland den Angaben zufolge mit einem Gefälle von 22 Prozent auf dem viertletzten Platz im EU-Vergleich. Die Spanne der durchschnittlichen Lohnunterschiede sei sehr weit: von vier Prozent in Malta bis 25 Prozent in Zypern.