BEHINDERTE
Sachverständige unterstützen Bemühungen zur besseren Integration
Das Ziel ist der erste Arbeitsmarkt: Menschen mit Behinderungen sollen individuell betrieblich qualifiziert werden, um schließlich ein reguläres Arbeitsverhältnis eingehen zu können. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung "Unterstützter Beschäftigung" ( 16/10487) vor. Das zweijährige Qualifizierungsangebot richtet sich besonders an Schulabgänger aus Förderschulen, die für eine berufsvorbereitende Maßnahme nicht in Betracht kommen, bei denen aber die Prognose besteht, dass eine Beschäftigungsaufnahme dennoch gelingen kann.
Von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 5. November geladenen Experten erfuhr die Regierungsvorlage grundsätzliche Unterstützung. Die Zielrichtung, darin herrschte Einigkeit, sei richtig. Aus Sicht der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) müsse jedoch vermieden werden, dass behinderte Menschen mit dem Potenzial für den allgemeinen Arbeitsmarkt in die Fördermaßnahme gedrängt würden. Angesichts der jetzigen Gesetzesfassung sei dies "nicht auszuschließen".
Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die entscheidende Vorraussetzung für den Eintritt der mit der unterstützten Beschäftigung verbundenen Integrationserwartungen, dass sich öffentliche und private Arbeitgeber nicht nur "grundsätzlich" zur Unterstützung der Maßnahmen bereit erklären, sondern eine möglichst hohe Zahl an Praktikumsplätzen mit konkreter Einstellungsperspektive zur Verfügung stellen. "Ausdrücklich begrüßt" wurde der Gesetzentwurf von der Aktion Psychisch Kranke (APK). Mit Hilfe der geplanten Maßnahmen erhöhe sich die Chance auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, hieß es. Die APK sprach sich zudem für Teilzeitarbeitsplätze und andere flexible Regelungen der Arbeitszeit aus, die den "fluktuierenden" Krankheits- und Behandlungsverlauf psychisch Kranker Rechnung tragen würden.
Andrea Seeger, Geschäftsführerin der Access-Integrationsbegleitung in Erlangen, sieht durch die neuen Maßnahmen eine Lücke in der beruflichen Rehabilitation in Deutschland geschlossen. Seeger begrüßte insbesondere die für die Maßnahmen vorgesehene Zeitspanne von zwei Jahren, die in Einzelfällen auch auf drei Jahre ausgedehnt werden könne. Kritik äußerte der Deutsche Caritasverband. Seiner Ansicht nach reicht die Förderhöchstdauer von drei Jahren nicht aus. Da die Leistungen von den Integrationsämtern bezahlt würden, werde angesichts deren geringer Finanzmittel zudem nur eine Minderheit von der Gesetzesinitiative profitieren. z