Das Bundesverfassungsgericht wird sich noch eine ganze Weile mit den geplanten Gesetzen der Bundesregierung zur Terrorismusabwehr beschäftigen müssen. Am 6. November schränkte das Gericht den Zugriff der Sicherheits- behörden auf die Telefon- und Internetdaten von Verbrauchern erneut ein. Die seit Jahresanfang ohne konkreten Verdacht gespeicherten "Vorratsdaten" zu einzelnen Verbindungen dürfen nur an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer dringenden Gefahr oder um die Sicherheit des Staates geht.
Einen Tag später geriet dann die Einigung der Großen Koalition zu den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) ins Visier der Opposition. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast und der FDP-Politiker Gerhart Baum kündigten bereits Verfassungsklage an. Die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete das BKA-Gesetz, das am kommenden Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll, als "absolut unzureichendes Ergebnis". Der Fraktionsvize der Linken, Wolfgang Neskovic, sprach von einem "rechtsstaatlichen Desaster".
Das BKA soll bei konkreter Gefahr mit richterlicher Genehmigung private Computer anzapfen dürfen, in dringenden Fällen auch ohne Richterbeschluss. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz wies die Kritik zurück und sprach vom "besten Polizeigesetz" Deutschlands.