Die Bundesregierung lehnt es ab, dass Arbeitnehmer ihre angesammelten Wertguthaben für eine Reduzierung der üblichen Abschläge bei einer Frühverrentung verwenden können. Dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) gefordert. In der Gegenäußerung der Bundesregierung, die als Unterrichtung ( 16/10693) vorgelegt wurde, begründet die Regierung ihre Ablehnung mit der Möglichkeit von "Störfällen", die eintreten könnten, wenn die Wertguthaben nicht so verwendet würden, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeiten, sich für Eltern- und Pflegezeiten freistellen zu lassen oder früher in die normale Altersrente gehen zu können.
Der Bundesrat begrüßt die Regelung, Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen zu können. Den dafür vorgesehenen Schwellenwert von 29.820 Euro in den westlichen und 25.200 Euro in den östlichen Bundesländern hält die Länderkammer aber für "viel zu hoch". Sie schlägt stattdessen das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße als Grenzwert vor. "Eine kosten- und verwaltungsintensive Übertragung von kleinen Guthaben muss unterbleiben", schrieb die Bundesregierung und begründete dies mit den bisher geringen Erfahrungswerten in der Praxis. Sie prüfe jedoch die Absenkung des Grenzwertes auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgrenze.