In Risikobezirken wie Berlin-Neukölln hat die Jugendgewalt ein bedenklich hohes Niveau erreicht. Wir müssen handeln - auch in punkto Jugendstrafrecht. Der umstrittene Warnschussarrest etwa würde aus meiner Sicht helfen, dass jugendliche Täter ihre Bewährungsstrafe ernster nehmen. Auch eine Erhöhung der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre ist bei Delikten wie Mord und Totschlag denkbar. Wer seine Schwester tötet, weil sie "wie eine Deutsche lebt", ist mit zehn Jahren Haft ebenso zu milde bedacht wie ein rechtsradikaler Schläger, der einen Obdachlosen zu Tode tritt. Vor allem aber muss die Strafjustiz schneller arbeiten. Seit Januar erproben wir deshalb in einem Modellprojekt das vereinfachte Jugendverfahren. Das Urteil wird hier im Idealfall ein bis zwei Wochen nach der Tat ausgesprochen.
Doch in der Debatte über härtere Strafen dürfen wir nicht vergessen, dass Gewalt vielfach aus Integrationsproblemen resultiert. Mit den Mitteln des Jugendstrafrechts können wir die nicht lösen. Unsere Zuständigkeit beginnt erst, wenn Jugendliche mit 14 Jahren strafmündig werden. Dann ist es aber oft schon zu spät.
Eine hochdefizitäre Entwicklung lässt sich nicht umkehren. Einwanderfamilien müssen deshalb jede staatliche Hilfe zur Integration bekommen. Da es aber leider auch Familien gibt, die völlig unzugänglich für Förderangebote sind, muss zusätzlich Druck ausgeübt werden, wenn sie Hilfe ablehnen. In der Vergangenheit hat sich jedoch etwa gegenüber der Durchsetzung der Schulpflicht eine laxe Haltung etabliert - obwohl das Berliner Schulgesetz durchaus Möglichkeiten der Zwangsausübung bietet. Wir sollten sie nutzen. Überhaupt: Wir alle, Justiz, Behörden und gerade auch die Eltern, sind in der Pflicht, der Jugendgewalt etwas entgegenzusetzen.