Die wichtigste Maßnahme der Großen Koalition im Bereich der inneren Sicherheit ist das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, mit dem die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) erheblich erweitert werden. Das deshalb auch als BKA-Gesetz bezeichnete Maßnahmenpaket erlaubt die besonders umstrittene Online-Durchsuchung, um Terroristen fassen zu können. Nur wenn man E-Mails und den Inhalt von Festplatten kontrollieren könne, seien wichtige Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus zu erzielen, argumentiert die Koalition. Allerdings soll die Online-Durchsuchung erst dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen polizeilichen Maßnahmen nicht mehr greifen. Zu den weiteren neuen Möglichkeiten des BKA zählen auch die Telekommunikationsüberwachung und Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel in Wohnungen. Kritiker befürchten, Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle ein "deutsches FBI" schaffen und warnen vor problematischen Parallelzuständigkeiten von BKA einerseits und den Länderbehörden andererseits.
Zunächst hatte es so ausgesehen, als hätte sich die Koalition über einen begrenzten Einsatz der Bundeswehr im Innern geeinigt. Im Koalitionsausschuss am 5. Oktober war beschlossen worden, dass die Bundeswehr zur Abwehr extremer Gefahren im Inland eingesetzt werden dürfe. Unter den Gefahrenbegriff sollten auch terroristische Angriffe fallen. Die SPD-Fraktion ruderte jedoch zurück und setzte einen Arbeitskreis ein, der die erforderliche Grundgesetzänderung noch einmal eingehend beraten soll. Damit wird eine Verabschiedung im Bundestag noch in diesem Jahr unwahrscheinlich.
Sicherer gemacht werden soll der Personalausweis. Mit dem neuen Personalausweisgesetz, das sich im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet, soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Foto des Ausweisinhabers und - nur auf freiwilliger Basis - die Abdrücke von zwei Fingern digital im Ausweis zu speichern. Damit soll dem Dokumentenmissbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Da die vom Innenministerium geplante obligatorische Speicherung von Fingerabdrücken nicht realisiert werden konnte, werden die Bürger jetzt aufgerufen, durch freiwillige Speicherung von Abdrücken "zur Verkleinerung des Missbrauchsrisikos beizutragen".
Bereits im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet sich die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie sieht vor, dass die Bürger ein Auskunftsrecht über ihre Daten erhalten sollen. Dabei geht es besonders um Daten für so genannte "Scoring"-Verfahren, mit denen zum Beispiel Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden von Auskunfteien einschätzen lassen und je nach dem vermeintlichen Risiko die Kreditzinsen für den Kunden herauf- oder herabsetzen. Den Betroffenen sollen umfangreiche Informations- und Auskunftsrechte gegeben werden. So soll die Weitergabe von Daten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen möglich sein.