Was tut der Gesetzgeber, um dem Datenmissbrauch einen Riegel vorzuschieben?
Die Datenschutzexperten der Fraktionen haben gleich nach der Sommerpause den vom Bundesinnenminister vorgelegten Maßnahmenkatalog diskutiert und befunden, dass weitergehende Schritte möglich und nötig sind. So ist es meines Erachtens zwingend, dass Firmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, dies öffentlich machen müssen.
Gibt es gar keine reelle Chance mehr, Datenmissbrauch im Vorfeld zu verhindern?
Natürlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie etwa die Protokollierungspflicht für Zugriffe auf Kundendatenbanken. Gleichzeitig sollten - wie die Bundesregierung es plant - die Strafvorschriften für datenschutzrechtliche Vergehen verschärft werden. Aber auch die Meldepflicht für Firmen bei Missbrauchsfällen dient nicht zuletzt der Prävention: Eine Firma, die weiß, dass sie Datenschutzverstöße offen legen muss, was ihr Image beeinträchtigen würde, wird möglicherweise stärker als bisher darauf achten, Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Die Opposition fordert eine grundlegende Reform des aus dem Jahre 1979 stammenden Bundesdatenschutzgesetzes. Ist die Große Koalition dazu bereit?
Die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung des Datenschutzgesetzes ist nicht nur eine Forderung der Opposition. Das geplante Maßnahmenbündel, etwa die Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Zustimmung von Kunden zur Datenweitergabe oder das Abschöpfen von auf illegalem Datenhandel beruhenden Gewinnen, geht genau in diese Richtung.
Bei den jüngsten Missbrauchsfällen wurde auffallend oft von "Schlamperei" geredet. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter glaubt hingegen mafiöse Strukturen beim Handel mit persönlichen Daten zu erkennen. Wird hier bagatellisiert oder aufgebauscht?
Fakt ist, dass der Handel mit illegalen Daten höchst profitabel sein kann, was bei Menschen mit krimineller Energie ohne Zweifel Interesse findet. Fakt ist, dass in den vorliegenden Fällen mit einer großen Menge von persönlichen Daten Missbrauch betrieben wurde. Ob dies durch Fahrlässigkeit begünstigt wurde, spielt für die Gesetzgebung keine Rolle.
Datenschützer kritisieren das zunehmende staatliche "Datensammeln". Macht sich der Staat - etwa durch die Vorratsdatenspeicherung - nicht unglaubwürdig im Kampf gegen Datenmissbrauch?
Datenmissbrauch ist kein Argument gegen ein sachlich begründetes Speichern von Daten. Niemand würde auf die Idee kommen, nach einem Flugzeugabsturz das Fliegen zu verbieten - man würde vielmehr darüber nachdenken, wie man das Fliegen sicherer machen kann.
Die Fragen stellte Götz Hausding.