LANDWIRTSCHAFT
Subventionen für Traubenmostkonzentrat
Bund und Länder wollen die deutsche Weinwirtschaft mit Millionenbeträgen fördern. Wie aus dem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ( 16/10552) hervorgeht, werden zur Unterstützung bei der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat im Weinwirtschaftsjahr 2008/2009 insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei rektifiziertem Traubenmostkonzentrat handelt es sich um einen hoch konzentrierten Zuckersirup aus Traubenmost, mit dem der Alkoholgehalt des Weines erhöht werden kann. Die Europäische Union, die im April Maßnahmen zur Stützung der Weinwirtschaft empfohlen hatte, erlaubt die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat übergangsweise noch für vier Jahre. Die Beihilfe sei bisher schon von Betrieben in mehreren deutschen Weinanbaugebieten in Anspruch genommen worden und soll jetzt um ein weiteres Jahr verlängert werden, heißt es im des Entwurf.
Außerdem stellt die Bundesregierung 1 Million Euro für Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten zur Verfügung. Es muss sich dabei um eine einheitliche Absatzförderung für den deutschen Wein insgesamt handeln. Wenn es um regionale Weinwerbung geht, sind die Länder für die Absatzförderung zuständig. Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sollen daher nur solche Maßnahmen gefördert werden, "die inhaltlich auf gebiets- und länderübergreifende Absatzförderung ausgerichtet sind", erläutert die Regierung. Außerdem können die Länder Ernteversicherungen, Investitionen und die Umstrukturierung von Rebflächen unterstützen.