CDU/CSU und SPD haben am 18. Dezember eine ihrer Ansicht nach leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Überwachung des Telefon- und Faxverkehrs und für die Erteilung von Auskünften über Daten beschlossen. Die Regierungsfraktionen hatten dazu einen Gesetzentwurf ( 16/7103), der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung ( 16/11348) vorgelegt. Die Fraktion Die Linke und die Grünen stimmten gegen das Gesetz; die FDP enthielt sich.
Zum genannten Zweck soll das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geändert werden. Zur Begründung hieß es, durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung würden die Unternehmen in immer stärkerem Maße in die Aufgaben staatlicher Stellen eingebunden.
Siegfried Kauder (CDU/CSU) hielt das Gesetz für ein "gutes Signal" für die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland. Erstmals würde auch der zusätzliche Personalkostenaufwand vergütet. Der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann sprach ebenfalls von einer "angemessenen Entschädigungsregelung" für die Telekommunikationsunternehmen. Diese leisteten einen "wichtigen Beitrag" für eine effektive Strafverfolgung. Die beiden Abgeordneten versprachen, als nächstes eine angemessene Entschädigungsregelung bei den Investitionskosten anzupacken.
Hans-Joachim Otto (FDP) bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass der Staat die Telekommunikationunternehmen zu einer Aufgabe verpflichte, die Unternehmen dann aber auf den Kosten sitzenblieben. Linke und Grüne forderten die Koalition auf, auf ihr Überwachungsprojekt zu verzichten. Ein Gesetzentwurf der FDP ( 16/10838) zu diesem Thema scheiterte an der Koalitionsmehrheit.