Der Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Zivildienstgesetzes ( 16/10995) stößt bei einer Reihe von Experten auf Ablehnung. Das wurde am 17. Dezember in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich. So kritisierte die Mehrheit der Sachverständigen vor allem, dass die Teilnahme an Seminaren zur Vermittlung sozialer Kompetenzen ausschließlich freiwillig sein solle. Die erfolgreiche Umstellung des Zivildienstes auf einen Lerndienst sei dadurch nicht ausreichend gewährleistet, so Michael Bergmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Bundesjugendringes, Sven Frye, stellt der vorliegende Entwurf "kein zukunftsfähiges Konzept" dar. Rainer Hub vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche bemängelte, der Gesetzentwurf werde dem bildungspolitischen Anspruch im Zivildienst nur bedingt gerecht. So beschränkten sich die Neuregelungen, was Einweisung, Einführung und Begleitung der Zivildienstleistenden angehe, "leider nur auf eine Flexibilisierung der bisherigen Instrumente".
Fast einhellig positiv bewerteten die Sachverständigen aber die grundsätzliche Absicht der Bundesregierung, den Zivildienst zu einem Lerndienst umzugestalten. Ebenso begrüßten viele die im Entwurf verankerte obligatorische Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses am Ende der Zivildienstzeit. Dies helfe, so Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag, die "Bedeutung des Zivildienstes nach außen zu dokumentieren".