Der Bundesrechnungshof (BRH) rügt in seinem Bericht wieder Verschwendung in Milliardenhöhe. Worüber haben Sie sich diesmal am meisten geärgert?
Besonders geärgert habe ich mich über einen Fehler bei der Bundeswehr: Die Luftwaffe benötigt spezielle Schlepper für ihre Kampfflugzeuge auf den Flugplätzen. Neue Geräte hat sie ab 2005 gemietet. Diese sind jedoch nicht geeignet, Kampfflugzeuge unter den Bedingungen der Bundeswehr zu bewegen. Zur Schadensbegrenzung werden die Schlepper anderweitig eingesetzt. Trotzdem hat mich hier besonders geärgert, dass es sehr früh Hinweise auf die Probleme gab, der Fehler also hätte vermieden werden können.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) beschäftigt sich im kommenden Jahr mit dem Bericht. Welche Schwerpunkte werden dort gesetzt?
Der Ausschuss beschäftigt sich mit jedem einzelnen Prüfungsergebnis in gleicher Weise. Schwerpunkt der Beratung sind dabei immer die zu ziehenden Konsequenzen. Im günstigsten Falle heißt dies Schadenminimierung, oft jedoch nur noch, was getan werden kann, um ähnliche Fälle für die Zukunft zu vermeiden. Besonders interessiert ist der RPA auch immer daran, persönliche Verantwortlichkeiten zu klären.
Was kann Politik tun, damit mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältiger umgegangen wird?
Die Politik kann der Verwaltung beim Geldausgeben auf die Finger sehen und dies tut der RPA auch. Es geht dabei nicht nur um Einzelfälle, sondern gerade auch um die große Linie, die der Ausschuss dann oft über Jahre verfolgt. Dies gilt für die Korruptionsprävention oder die interne Revision in den Bundesbehörden. Hier haben die Beschlüsse des Ausschusses den Weg bereitet für entsprechende Vorschriften
Wie ist das Verhältnis des Ausschusses zum BRH?
RPA und BRH brauchen einander: Ohne die Prüfungen und Erkenntnisse des BRH hätten die 16 Ausschussmitglieder keine Chance, den Verwaltungen mit ihren Milliardenetats auf die Finger zu sehen. Und ohne die Beschlüsse des RPA fehlte der Nachdruck, der nötig ist, damit Konsequenzen gezogen werden. Man könnte es als Symbiose bezeichnen, also als ein Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen - und zum Nutzen der Allgemeinheit.
Wer prüft den BRH?
Die Bundeshaushaltsordnung schreibt vor, dass die Rechnung des BRH von Bundestag und Bundesrat geprüft wird. Im Bundestag wird die entsprechende Entscheidung über die Entlastung vom RPA vorbereitet. In den letzten Jahren hat sich eingebürgert, dass eine Delegation des Ausschusses dazu ein Prüfungsgespräch führt, in dem der Präsident des BRH auch kritische Fragen der Abgeordneten zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel beantworten muss.
Die Fragen stellte
Michael Klein.