Einen globalen Eigentumsschutz hatte die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/10613) an die Bundesregierung gefordert, der am 18. Juni mit den Stimmen der Großen Koalition abgelehnt wurde. Der Antrag sah unter anderem vor, deutsche Auslandvertretungen damit zu beauftragen, dem Auswärtigen Amt über Verstöße gegen die Eigentumsfreiheit genau zu berichten. Zudem sollte der Beauftragte für Menschenrechtspolitik eine Liste der Staaten erstellen, die das Recht auf Eigentum missachten, so dass gegen Eigentumsverletzungen aktiv protestiert und die Achtung des Rechts auf Eigentum eingefordert werden könne. Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Ursachen für Enteignungen, Zwangsumsiedlungen, Vertreibungen oder die Zerstörung von Eigentum vielfältig seien. Sie entstünden durch bewaffnete Konflikte, Enteignungen zugunsten von Bauprojekten oder durch Gängelungen politischer Gegner. Gesichert werde das Eigentum durch eine Vielzahl von Rechtsnormen, die im Völker -und Europarecht verankert sind. Enteignungen dürfen nur im öffentlichen Interesse erfolgen. Entsprechend dem Völkergewohnheitsrecht dürfen Enteignungen weder gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen noch diskriminieren. Sie müssen außerdem immer gegen Entschädigung erfolgen. Entschädigungslose Enteignungen, sogenannte Konfiskationen, seien völkerrechtswidrig. Wo Eigentumsrechte aber keiner rechtlichen Schutzgarantie unterliegen, seien Menschen oft willkürlichem Staatshandeln ausgesetzt, beklagte die FDP-Fraktion. Auch aus diesem Grund solle die Bundesregierung Staaten, die bisher über keine ausreichenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Eigentums verfügen, auffordern, diese Gesetzeslücken zu schließen.
Außerdem forderten die Liberalen eine bessere rechtliche Unterstützung für deutsche Staatsbürger im Ausland, denen keine rechtsstaatlichen Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stünden.