Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die europäische Biopatentrichtlinie zu verbessern und die Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren zu verhindern ( 16/11604), ist im Bundestag gescheitert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP sprachen sich gegen die Initiative aus; die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Die Fraktion hatte die Bundesregierung auffordern wollen, sich dafür einzusetzen, dass Patente auf Gene zukünftig nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt werden können. Insbesondere sollten Interpretationsspielräume in der Fomulierung der EU-Richtlinie beseitigt werden. So solle beispielsweiseie klargestellt werden, dass auf Verfahren, welche auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzug und Selektion basierten, keine Patente erteilt werden dürften. Patente auf Pflanzen und Tiere sollten generell nicht erteilt werden dürfen. Ferner nahm das Parlament Stellung zu einem Bericht der Regierung über die Auswirkungen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie, den diese als Unterrichtung ( 16/12809) vorgelegt hatte. In einer Entschließung sprach sich der Bundestag unter anderem dafür aus, die Praxis des Europäischen Patentamts bei pflanzenbezogenen Patenten "sorgsam zu beobachten", um sicherzustellen, dass Eingriffe in den Bereich des Sortenschutzrechts unterbleiben. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlungen ( 16/13438, 16/13439) vorgelegt.