Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2020 insgesamt 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom und 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie zu erzeugen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Förderung, Erschließung und geothermische Strom- und Wärmeerzeugung ( 16/13128) hervor. Danach soll die Geothermie in beiden Bereichen "langfristig eine wichtige Rolle" spielen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Technologie- und Marktentwicklung in diesem Bereich jedoch erheblich langsamer erfolgt als dies ursprünglich in dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung im Jahr 2003 prognostiziert worden war. Seit diesem Zeitraum seien in Deutschland drei Geothermieprojekte zur Strom- und Wärmeerzeugung und zehn Geothermieheizwerke in Betrieb genommen worden.
Mit einem Exportvolumen von 56 Milliarden Euro - einem Marktanteil von 16,1 Prozent - zählte Deutschland 2006 zu den Weltmarktführern im Bereich der Umwelttechnologien. Diese Zahl geht aus dem Masterplan Umwelttechnologien hervor, den die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 16/11322) vorgelegt hat. Mit der Hightech-Strategie verfolgt sie nach eigenen Angaben das Ziel, "integrierte Konzepte für die Innovationspolitik in Deutschland zu entwickeln". Der Masterplan solle aufzeigen, wie neue Technologien in Zukunft sowohl ökologisch als auch ökonomisch gestaltet werden können.
In einem Antrag ( 16/12994) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Privatisierung von Gewässern aus dem Vermögen der ehemaligen DDR neu zu regeln. Danach sollen Seen im Besitz der öffentlichen Hand belassen werden, "wenn der Gemeinwohlnutzen der Gewässer unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Ökologie, Landschaftswasserhaushalt, Naherholung und Naturtourismus überwiegt", schreiben die Abgeordneten. Der offene Zugang zu Seen werde durch Privatisierungsbemühungen von Bund und Ländern gefährdet, kritisiert die Fraktion.
Die Linksfraktion will die Höhe der Zinsen für Dispositionskredite gesetzlich begrenzen. Dies sieht ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten ( 16/12304) vor. Darin heißt es, der Leitzinssatz sei seit September 2008 um 2,75 Prozentpunkte gesunken. Die Banken hätten die Zinssenkung aber nicht an ihre Kunden weitergegeben. So sei der durchschnittliche Zinssatz für Überziehungskredite von September 2008 bis Januar 2009 lediglich von 11,98 auf 11,42 Prozent gesunken. Im Vergleich zu anderen Krediten seien die Zinsen für Überziehungskredite damit außerordentlich hoch. Die Linksfraktion will im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Zinshöchstgrenze festlegen, die fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen soll.