Die deutschen Landwirte sollen durch eine Senkung der Steuer auf Agrardiesel in diesem und im nächsten Jahr um insgesamt 570 Millionen Euro entlastet werden. Der Bundestag beschloss am 19. Juni mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion eine entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes ( 16/12851). FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Die Koalition hatte zunächst eine Öffnungsklausel für die Länder geplant, die damit den Landwirten den jährlichen Selbstbehalt bei der Agrardieselsteuer-Erstattung in Höhe von 350 Euro hätten erstatten dürfen. Die Koalition änderte jedoch ihren Entwurf am 17. Juni im Finanzausschuss dahingehend ab, dass für Agrardiesel künftig generell der reduzierte Steuersatz von 25,56 Cent pro Liter gelten soll. Der Selbstbehalt soll entfallen. Bisher kam der reduzierte Steuersatz nur bei einem Jahresverbrauch über 1.860 Litern bis höchstens 10.000 Litern zur Anwendung.
Die Linksfraktion begrüßte im Finanzausschuss die Steuersenkung. Schließlich habe sie selbst die Abschaffung der Höchstgrenze für die Agrardieselsteuer vorgeschlagen. Von Bündnis 90/Die Grünen kam dagegen scharfe Kritik. Es wäre klüger gewesen, eine Umrüstung der Traktoren von Diesel auf Pflanzenöl zu fördern. Dafür solle es 2.500 Euro pro Fahrzeug Unterstützung geben.
Die Unionsfraktion bezeichnete die Steuersenkung für die Landwirte als großen Schritt in die richtige Richtung. Es werde etwas für die Chancengleichheit bei den Energieausgaben in der europäischen Landwirtschaft getan. Die SPD-Fraktion sprach von einer vertretbaren Lösung und unterstrich den Willen der Koalition, den Landwirten zu helfen. Die FDP kritisierte die zweijährige Befristung der Steuersenkung. Auch danach gebe es Bedarf, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.