KINDERPORNOGRAPHIE
Koalition setzt Stopp-Schild durch
Trotz umfangreicher Änderungen hat die Opposition am 18. Juni geschlossen gegen das von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ( 16/12850, 16/13125,16/13385, 16/13411) gestimmt. Hauptkritikpunkt: Das Gesetz verhindere nicht die Produktion von Kinderpornographie. Die Koalition verhalf mit ihrer Mehrheit dem Gesetz dennoch zur Geltung. Ihrer Ansicht nach bildet der Entwurf "einen weiteren Baustein für die Prävention von Kinderpornographie". Mit den eingearbeiteten Änderungen habe man Bedenken der Internet-Community und auch des Bundesrates Rechnung getragen.
Nach wie vor ist es Ziel des Gesetzes, dass Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden können. Nach wie vor wird auch die Sperrliste vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Neu hingegen ist, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind. Außerdem soll die Sperrliste darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wie in dem ursprünglichen Entwurf werden Internetbesucher, die zu den gesperrten Seiten wollen, auf eine Seite mit einem "Stopp"-Schild umgeleitet. Die Daten dieser Besucher dürfen jedoch nicht zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt werden.
Aus Sicht der FDP hat das angestrebte Verfahren insgesamt eher einen Placebo-Effekt. Viele der Betreiber solcher Seiten seien im Ausland ansässig und könnten die Blockierung ihres Seitenzuganges umgehen. Die Linke kritisiert, dass nur die Nachfrage statt des Angebots behindert werde. Ihrer Ansicht nach ist eine Ausweitung der Strafverfolgung notwendig.
Dass der geänderte Gesetzentwurf dem Grundsatz: Löschen statt Sperren folgt, wird von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Jedoch würden auch weiterhin Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bestehen. Um zu einem effektiven Gesetz zu kommen, müsse dringend nachgearbeitet werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zeigte sich indes "nicht begeistert" über die ihm zugewiesene neue Aufgabe. Dies sei eine "wesensfremde Funktion" für seine Behörde.