Um Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft zu vermeiden, hat der Bundestag am 18. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Sicherung der Bauforderungen ( 16/13345) in der vom Bauausschuss geänderten Fassung ( 16/13415) verabschiedet. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in seinem Geschäftsbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen verwendet werden. Nicht mehr erforderlich soll die separate Zweckbindung in einzelne konkrete Baumaßnahmen sein.
Bei der Rindfleischetikettierung sollen künftig alle Marktteilnehmer im Rahmen der Vermarktung bestimmte Verkehrsbezeichnungen verwenden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes ( 16/13112), mit dem eine EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden soll., stimmte der Bundestag am 18. Juni zu (13374). Um das Rindfleisch besser rückverfolgen zu können, sollen die bestehenden Datenübermittlungspflichten für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse auf Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern ausgedehnt werden.
Das Weingesetz ist geändert. Einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/13158) stimmte der Bundestag am 18. Juni zu (16/13420) Damit wird eine EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umgesetzt. Die neue gemeinsame Marktorganisation sieht vor allem Änderungen bei der Bezeichnung von Weinen vor. So umfasst zukünftig der Begriff Qualitätswein die Qualitäts- und Prädikatweine bestimmter Anbaugebiete, die als "geschützte Ursprungsbezeichnung" charakterisiert sind.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen) ( 16/13115) hat der Bundestag am 18. Juni zugestimmt ( 16/13401). Das Aarhus-Übereinkommen wird um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa bei Entscheidungen über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ergänzt.