UMWELTRECHT
Nach zähem Ringen mit den Ländern wurden vier Neuregelungen verabschiedet
Auf den ersten Blick haben Solarien und Lachspopulationen eigentlich wenig gemeinsam. Dennoch wurde über beides zusammen beraten: In der Umwelt- und Naturschutzdebatte machte der Bundestag am 19. Juni den Weg für zahlreiche Neuregelungen im Umweltrecht frei.
Eigentlich hatte sich die Koalition ein anderes Ziel auf ihre Fahnen geschrieben: Ein einheitliches Umweltgesetzbuch. Nachdem dieses ambitionierte Vorhaben im Februar vor allem an den Bedenken der CSU gescheitert war, einigte sich der Bundestag jetzt auf vier Einzelgesetze - nach langen Verhandlungen mit den Ländern. Der Bundesrat muss den Gesetzentwürfen in seiner Sitzung am 10. Juli allerdings noch zustimmen.
Mit der Mehrheit der Koalition wurden die Neuregelung des Naturschutzgesetzes und der Landschaftspflege ( 16/12785, 13430) und des Wasserrechts ( 16/12787, 13426) beschlossen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( 16/12787, 16/13431), der unter anderem ein Verbot für Solarien Jugendliche unter 18 Jahren vorsieht, wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der FDP angenommen. Lange umstritten, war der vierte Gesetzentwurf, das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt ( 16/12788, 16/13443). Darin sind beispielsweise Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen enthalten, die in den Ländern lange unterschiedlich gehandhabt wurden. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen. FDP und Bündnis 90 enthielten sich der Stimme. Dass dieser Ersatz des Umweltgesetzbuches nun noch zustande kam, wurde von den meisten Abgeordneten mit Erleichterung aufgenommen. Denn nach unzähligen Diskussionen im Vorfeld hatte der Bundesrat im Mai mehr als 250 Änderungsanträge eingebracht, die innerhalb kürzester Zeit beraten werden mussten.
Damit wurde zumindest vorerst ein Schlussstrich unter eine Debatte gezogen, die bereits seit Beginn der 1990er Jahre andauert. Seit damals fordern Politiker und Umweltverbände ein einfacheres Umweltrecht: zu viel Bürokratie, zu viele komplizierte Verfahren und zu viele unterschiedliche Standards, wurde allerorten bemängelt. Die Föderalismusreform hatte dem UGB nochmals einen neuen Schub gegeben. Darin wurde eine Art Umweltultimatum festgelegt: Bis Ende 2009 könne der Bund einheitliche Naturschutz- und Wasserschutzrechte regeln, von denen die Länder nicht mehr abweichen dürfen. Die Zeit drängte. Denn hätte der Bund die Frist verstreichen lassen, hätten die Länder eigene Regelungen treffen können. Das Ergebnis wäre vermutlich ein Flickenteppich aus 16 verschiedenern Ländergesetzen und eine weitere Zersplitterung des Umweltrechts gewesen.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte dann auch in der Debatte, die verabschiedeten Regelungen seien "ein großer Schritt nach vorne". Er räumte jedoch auch ein, dass nicht geschafft worden sei, "was wir uns vorgenommen hatten und was seit 20 Jahren überfällig ist". Er bedauerte das Scheitern der integrierten Vorhabengenehmigung. Sie sollte komplizierte Genehmigungsverfahren vereinfachen. Verantwortlich machte er dafür die großen Konzerne, die sich durchgesetzt hätten, "weil die Damen und Herren zu faul sind, sich auf ein neues Recht einzustellen". Doch Gabriel gab sich weiter optimistisch, dass es in der kommenden Wahlperiode doch noch ein integriertes Umweltgesetz geben werde.
Auch Andreas Jung, Berichterstatter der CDU, hofft weiter auf ein einheitliches Gesetzbuch. Er appellierte an den Bundesrat, den Gesetzentwürfen zuzustimmen. Sie seien "unterm Strich ein gutes Ergebnis". FDP und Grüne kritisierten, dass die Beratungen unter extremen Druck stattfanden. Aus Sicht der FDP bringen die Gesetze eine Reihe von Standardveränderungen mit sich.
Die Linke erklärte kurz: "Es ist ein schlechtes Gesetz". Als Beispiel nannte Lutz Heilmann die Tatsache, "dass das Bundesnaturschutzgesetz 15 Grundsätze hat, das neue Gesetz nur acht". Undine Kurth von den Grünen warf der Regierung vor, "vor den Begehrlichkeiten großer Lobbygruppen" eingeknickt zu sein. "Nicht alles, was lange währt, wird endlich gut", sagte sie. Bei der Debatte wurde auch der "Bericht zur Lage der Natur in der 16. Wahlperiode" ( 16/12032) vorgelegt. Josef Göppel (CDU/CSU) sagte, dass es gelungen sei, den Rückgang der Arten zu stoppen - wenn auch auf niedrigem Niveau. Es zeige sich, dass Naturschutz wirke Dabei erinnerte Göppel auch an den christlichen Auftrag, die Natur zu schützen. Seine Rede schloss er mit Blick auf künftige Generationen: "Nicht zuletzt für sie verabschieden wir unsere heutigen Gesetze."