22. November 2010
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Auf der Tagesordnung der Projektgruppe Datenschutz und
Persönlichkeitsrechte stand neben organisatorischer Planung
vor allem Punkt 2.1. des Arbeitsprogramms, „Datenschutz:
Prinzipien, Ziele, Werte“. Dazu hatten die
Projektgruppenmitglieder im Vorfeld Textentwürfe für den
Kommissionsbericht in ein Etherpad eingestellt. In der Sitzung
arbeiteten sich die Abgeordneten und Sachverständigen
gemeinsam schrittweise durch die Textabschnitte. Ziel war es,
redundante Punkte zu streichen und zunächst Bereiche zu
identifizieren, in denen es grundlegende Einigkeit gibt, um sich im
nächsten Schritt strittigen Fragen zu nähern.
Daten: Personenbezogen oder
personenbeziehbar?
Aus der detaillierten Textarbeit entspannen sich mehrere
Diskussionen, etwa um die Verwendung der Begriffe
„personenbezogen“ und „personenbeziehbar“.
Ab wann werden Daten zu Information, ab wann sind sie auf einzelne
Personen beziehbar? Hier waren die Projektgruppenmitglieder der
Auffassung, dass der Begriff des Personenbezugs einem Wandel
unterliegt und für die Zukunft dynamisch weiterentwickelt
werden muss.
Die Bedürfnisse des Einzelnen und der
Informationsgesellschaft
In der weiteren Diskussion wurden zwei grundsätzliche
Interessen identifiziert, die sich widersprechen können: Die
Interessen der Informationsgesellschaft zum einen, das
Datenschutzbedürfnis des Einzelnen zum anderen. Die
Informationsgesellschaft habe ein Interesse an möglichst
vielen Informationen, gerade davon lebe die Demokratie,
argumentierten einige Projektgruppenmitglieder. Gerade indem die
Menschen sich öffneten, sei ein öffentlicher Diskurs
über problematische Themen herstellbar. Die Enquete-Kommission
habe hier die Chance, ganz grundsätzliche Spannungsfelder zu
beschreiben.
Demgegenüber wurde von anderen Projektgruppenmitgliedern in
Frage gestellt, ob die Gesellschaft das Informationsbedürfnis
höher stellen könne als das Bedürfnis des Einzelnen,
bestimmte Informationen nicht öffentlich zu machen. Zudem
müsse der Kommissionsbericht schon an prominenter Stelle
aufzeigen, innerhalb welcher Konstellationen besondere
Datenschutzregelungen wegen bestehender Machtgefälle notwendig
seien, etwa zwischen dem Staat und den Bürgern oder zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es dürfe auch nicht der
Eindruck entstehen, dass es im staatlichen Bereich des
Datenschutzes keine Probleme gebe.
Spannungsfelder ausführlich skizzieren
Einigkeit herrschte schließlich darin, diese kollidierenden
Interessen im Bericht möglichst genau zu beschreiben. Die
Projektgruppenmitglieder einigten sich deshalb darauf, ein eigenes
Kapitel „Spannungsfelder“ aufzunehmen. Der
andiskutierte Dissens soll in diesem Kapitel ausführlich
skizziert werden. Ein Projektgruppenmitglied bezeichnete das
Spannungsverhältnis dieser Interessen abschließend als
einen Kernbereich des Datenschutzes heute.