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7. Februar 2011

Knackpunkt Einwilligung im Datenschutz

Erneut diskutierten die Mitglieder der Projektgruppe Datenschutz am 7. Februar 2011 über das Thema Einwilligung. Wieder ging es um Freiwilligkeit, Abhängigkeitsverhältnisse und optionale Angebote. Auf einen gemeinsamen Text dazu konnten sich die Mitglieder allerdings nicht einigen.

 

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Erlaubnisvorbehalt: Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist verboten, es sei denn, der Betroffene willigt ein oder eine Rechtsnorm legitimiert ihn. Wie steht es aber um die Einwilligung von Betroffenen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, etwa als Arbeitnehmer oder Leistungsempfänger? Darum ging es in einem Textentwurf für den Bericht der Projektgruppe.

Einwilligung im Abhängigkeitsverhältnis
Konkret bezog sich der Textentwurf auf Situationen, in denen eine „gestörte Vertragsparität“ vorliegen soll, die Beteiligten sich also etwa in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Wann ein solches Abhängigkeitsverhältnis vorliegen soll, wurde intensiv diskutiert.  Als Beispiel wurden Arbeitnehmer oder Bewerber in ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber genannt, oder auch Bürger als Leistungsempfänger im Bezug auf den Staat.

Verbraucher vor der Wahl
Dieser Vorschlag war mehreren Mitgliedern der Projektgruppe zu weitreichend. Das Grundanliegen - der Schutz von Schwächeren durch den Staat – finde durchaus Zustimmung, sagte ein Mitglied. Es sei jedoch falsch, daraus eine automatische Unwirksamkeit der Einwilligung abzuleiten. „Da würde ich ja durch den Staat vor mir selbst geschützt werden“, merkte ein Mitglied an – das ginge zu weit. Denkbar sei es an dieser Stelle, spezielle Schutzvorkehrungen vorzusehen, nicht jedoch automatisch eine völlige Unwirksamkeit. Der Verbraucher habe immer die Wahl, ein Angebot zu nutzen oder nicht, argumentierte ein anderes Mitglied. Es gebe keine Notwendigkeit, etwa bei Facebook registriert zu sein oder eBay zu nutzen. Wenn alternative Angebote fehlten, sei das vielleicht eine monopol- oder wettbewerbsrechtliche Frage, habe jedoch nichts mit Datenschutz zu tun. Zudem müsse man pauschale Aussagen vermeiden und hinterfragen, was überhaupt mit Parität gemeint sei.

Was macht der Freundeskreis?
Ein anderes Projektgruppenmitglied unterstützte den Entwurf und wies darauf hin, dass es häufig keine reale Option gebe. Man könne beispielweise nicht den ganzen Freundeskreis in ein datensparsames Netzwerk „exportieren“. Zudem gehe es erst einmal darum, die Situation zu beschreiben. Welche Handlungsempfehlungen man der Politik aufgebe, sei erst die nächste Frage, ergänzte ein anderes Mitglied.

Ohne Konsens: Sondervoten
Die Projektgruppenmitglieder einigten sich schließlich darauf, einen Konsensvorschlag durch eine Referentenrunde aus allen Fraktionen erarbeiten zu lassen. Allerdings zeichnete sich in der Diskussion ab, dass es hier schwer werden könnte, eine konsensuale Formulierung zu finden. Enquete-Kommissionen haben in diesem Fall die Möglichkeit, dem Text ein so genanntes Sondervotum hinzuzufügen. Im Bericht erscheinen dann zwei oder mehr Textvarianten – das Mehrheitsvotum und ein oder mehrere Minderheitsvoten. Ungewöhnlich wäre das nicht: Obwohl Enquete-Kommissionen zwar grundsätzlich um Kompromissfindung bemüht sind, enthalten Enquete-Berichte regelmäßig Sondervoten.

Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein
Die Stärkung des Datenschutzbewusstseins sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, heißt es in dem entsprechenden Entwurf. Die Stärkung des Datenschutzbewusstseins könne aber nur eine Ergänzung zu gesetzlichen Datenschutzregeln darstellen. Diesem Textentwurf fehle noch der Aspekt, dass es nicht nur um die Fähigkeit gehe, Internetangebote angemessen nutzen zu können, betonte ein Projektgruppenmitglied. Wichtig sei auch das Begreifen der Mechanismen dahinter. Die Stärkung des Rechtsbewusstseins sei dann der zweite  Schritt. Die Projektgruppe will zudem Schnittstellen und eine Abgrenzung zum Arbeitsbereich der Projektgruppe Medienkompetenz formulieren.

Mit Ausnahme einiger strittiger Stellen, zu denen die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung Kompromissvorschläge erarbeiten werden, konnte die Projektgruppe damit die Arbeit am Punkt 2.1 – Prinzipien, Ziele, Werte – des Arbeitsprogramms weitgehend abschließen. Der Textarbeit am Punkt 2.2 zum Thema Datenschutz im staatlichen Bereich wendet sich die Projektgruppe beim nächsten Mal zu. Dieses Treffen ist für den 21. Februar 2011 geplant.

 




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/Datenschutz_PG_Bericht_Knackpunkt-Einwilligung_im_Datenschutz_2011-02-07/index.jsp

Stand: 07.02.2011