7. Februar 2011
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Bildagentur-online/Tet-01
Grundsätzlich gilt in Deutschland der Erlaubnisvorbehalt:
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist verboten, es sei denn,
der Betroffene willigt ein oder eine Rechtsnorm legitimiert ihn.
Wie steht es aber um die Einwilligung von Betroffenen, die in einem
Abhängigkeitsverhältnis stehen, etwa als Arbeitnehmer
oder Leistungsempfänger? Darum ging es in einem Textentwurf
für den Bericht der Projektgruppe.
Einwilligung im
Abhängigkeitsverhältnis
Konkret bezog sich der Textentwurf auf Situationen, in denen eine
„gestörte Vertragsparität“ vorliegen soll,
die Beteiligten sich also etwa in einem
Abhängigkeitsverhältnis befinden. Wann ein solches
Abhängigkeitsverhältnis vorliegen soll, wurde intensiv
diskutiert. Als Beispiel wurden Arbeitnehmer oder Bewerber in
ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber genannt, oder auch
Bürger als Leistungsempfänger im Bezug auf den
Staat.
Verbraucher vor der Wahl
Dieser Vorschlag war mehreren Mitgliedern der Projektgruppe zu
weitreichend. Das Grundanliegen - der Schutz von Schwächeren
durch den Staat – finde durchaus Zustimmung, sagte ein
Mitglied. Es sei jedoch falsch, daraus eine automatische
Unwirksamkeit der Einwilligung abzuleiten. „Da würde ich
ja durch den Staat vor mir selbst geschützt werden“,
merkte ein Mitglied an – das ginge zu weit. Denkbar sei es an
dieser Stelle, spezielle Schutzvorkehrungen vorzusehen, nicht
jedoch automatisch eine völlige Unwirksamkeit. Der Verbraucher
habe immer die Wahl, ein Angebot zu nutzen oder nicht,
argumentierte ein anderes Mitglied. Es gebe keine Notwendigkeit,
etwa bei Facebook registriert zu sein oder eBay zu nutzen. Wenn
alternative Angebote fehlten, sei das vielleicht eine monopol- oder
wettbewerbsrechtliche Frage, habe jedoch nichts mit Datenschutz zu
tun. Zudem müsse man pauschale Aussagen vermeiden und
hinterfragen, was überhaupt mit Parität gemeint
sei.
Was macht der Freundeskreis?
Ein anderes Projektgruppenmitglied unterstützte den Entwurf
und wies darauf hin, dass es häufig keine reale Option gebe.
Man könne beispielweise nicht den ganzen Freundeskreis in ein
datensparsames Netzwerk „exportieren“. Zudem gehe es
erst einmal darum, die Situation zu beschreiben. Welche
Handlungsempfehlungen man der Politik aufgebe, sei erst die
nächste Frage, ergänzte ein anderes Mitglied.
Ohne Konsens: Sondervoten
Die Projektgruppenmitglieder einigten sich schließlich
darauf, einen Konsensvorschlag durch eine Referentenrunde aus allen
Fraktionen erarbeiten zu lassen. Allerdings zeichnete sich in der
Diskussion ab, dass es hier schwer werden könnte, eine
konsensuale Formulierung zu finden. Enquete-Kommissionen haben in
diesem Fall die Möglichkeit, dem Text ein so genanntes
Sondervotum hinzuzufügen. Im Bericht erscheinen dann zwei oder
mehr Textvarianten – das Mehrheitsvotum und ein oder mehrere
Minderheitsvoten. Ungewöhnlich wäre das nicht: Obwohl
Enquete-Kommissionen zwar grundsätzlich um Kompromissfindung
bemüht sind, enthalten Enquete-Berichte regelmäßig
Sondervoten.
Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein
Die Stärkung des Datenschutzbewusstseins sei eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, heißt es in dem
entsprechenden Entwurf. Die Stärkung des
Datenschutzbewusstseins könne aber nur eine Ergänzung zu
gesetzlichen Datenschutzregeln darstellen. Diesem Textentwurf fehle
noch der Aspekt, dass es nicht nur um die Fähigkeit gehe,
Internetangebote angemessen nutzen zu können, betonte ein
Projektgruppenmitglied. Wichtig sei auch das Begreifen der
Mechanismen dahinter. Die Stärkung des Rechtsbewusstseins sei
dann der zweite Schritt. Die Projektgruppe will zudem
Schnittstellen und eine Abgrenzung zum Arbeitsbereich der
Projektgruppe Medienkompetenz formulieren.
Mit Ausnahme einiger strittiger Stellen, zu denen die Fraktionen
bis zur nächsten Sitzung Kompromissvorschläge erarbeiten
werden, konnte die Projektgruppe damit die Arbeit am Punkt 2.1
– Prinzipien, Ziele, Werte – des Arbeitsprogramms
weitgehend abschließen. Der Textarbeit am Punkt 2.2 zum Thema
Datenschutz im staatlichen Bereich wendet sich die Projektgruppe
beim nächsten Mal zu. Dieses Treffen ist für den 21.
Februar 2011 geplant.